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Baden-Württemberg: Vier (!) Primärversorgunszentren werden gefördert

Foto: H.S.

04.12.2020 - von Hanne Schweitzer

90 % der Fläche Deutschlands ist ländlicher Raum, in dem 50 % der Bevölkerung lebt. Diese Menschen haben ein Recht auf eine adäquate Krankenhausversorgung. Dort, wo Kliniken auf dem Land geschlossen werden, sollen nach dem Willen der Politik "Primärversorgungszentren die Gesundheitsversorgung der Menschen sicherstellen und neue und zukunftsweisende Wege der Gesundheitsversorgung" weisen. Dazu Gesundheitsminister Manne Lucha: „Wir brauchen in Baden-Württemberg eine regional passgenaue, gut erreichbare ambulante Gesundheitsversorgung. Lokale Gesundheitszentren, auch Primärversorgungszentren genannt, sind ein wichtiger Baustein, um die kommenden großen Herausforderungen im Gesundheitssystem zu bewältigen."

Für Patientinnen und Patienten soll der Zugang zum Versorgungssystem über die Primärversorgung gehen. Diese bietet eine Erstberatung und medizinische Grundversorgung. Präventive, gesundheitsfördernde, kurative, pflegerische, rehabilitative und palliative Maßnahmen gehören zum umfassenden Begriff der Primärversorgung dazu.

Statt in Österreich nachzufragen, wo es seit 2017 ein Primärversorgungsgesetz gibt oder in Kanada, wo ein ähnliches System seit Jahrzehnten existiert, und das Aufsuchen eines Primärversorgungszentrums locker einen halben Tag in Anspruch nehmen kann, sollen nun vier ausgewählte Förderprojekte in Baden-Württemberg untersuchen, welche Voraussetzungen und Gegebenheiten erfolgreiche Zentren und Netzwerke in diesem Bereich benötigen.

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Was bringt das Primärversorgungsgesetz?
Auf der Webseite der Sozialversicherung Österreichs wird der Nutzen der Primärversorgung wie folgt gepriesen:

- Versorgungsauftrag mit genau definieren Leistungen und umfassender Betreuung wie z. B. Disease-Management-Programm

Vorteile für Patienten

- Mehr Service- und Behandlungsqualität
- Längere Öffnungszeiten
- Transparenz bei Terminvergaben
- Kontinuierliche und koordinierte Behandlung für chronisch Kranke

Vorteile für Ärzte

- Leistungsorientierte Honorierung
- Höherer Anteil an pauschaler Honorierung für mehr Zeit mit den PatientInnen
- Einzelleistungen (Vorsorgeuntersuchungen, Hausbesuche …)
- „Pay for Performance“ für zusätzlich vereinbarte medizinische Ziele
- Rollout aller e-Anwendungen wie e-Medikation, e-Rezept, ELGA (elektronische Gesundheitsakte)

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Die Stellung der „Neuen Primärversorgung“ in der Gesundheitsversorgung
wird anhand folgender Behandlungschritte veranschaulicht:

- Eigene Gesundheitskompetenz
- Gesundheitshotline
- Neue Primärversorgung
- Fachärztliche Versorgung
- Stationäre Versorgung im Krankenhaus

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Was wird mit der „Neuen Primärversorgung“ besser?

In der „Neuen Primärversorgung“ stehen künftig neben einem Team von Allgemeinmedizinern auch weitere Gesundheitsberufe mit ihrem zusätzlichen Wissen zur Verfügung. Hier können sich Patienten auch wie gewohnt ihren „Hausarzt“ bzw. ihre „Hausärztin“ wählen – wohnortnah und zu deutlich längeren Ordinationszeiten. Das Behandlungsspektrum reicht von Gesundheitsvorsorge über Akutversorgung bis hin zur Rehabilitation und Pflege.

Der Vorteil:
Im Vertretungsfall gibt es trotzdem einen anderen (!) Allgemeinmediziner, der Patienten und Krankengeschichte kennt. (im Computer nachlesen muss)

Das Team rund um den Patienten arbeitet wie bisher mit anderen, externen Partnern zusammen wie Fachärzten und Zahnärzten, Apotheken, Sozialdiensten, Sozialversicherungsträgern, Krankenanstalten, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Gemeinden …

Neue Primärversorgung als Netzwerk
Niedergelassene Allgemeinmediziner schließen sich zu einem Versorgungsnetzwerk zusammen. Ziele sind abgestimmte Öffnungszeiten und Bereitschaftsdienste und die verbindliche Zusammenarbeit mit weiteren Gesundheitsberufen. Kein bestehender Standort wird aufgegeben.

Neue Primärversorgung als Gruppenpraxis
Freiberufliche Allgemeinmediziner arbeiten als gleichberechtigte Partner unter einem Dach zusammen und bieten gemeinsam mit Physiotherapeuten, Pflegekräften und Co. eine umfassende Basisversorgung – mit garantierter gegenseitiger Vertretung und längeren Öffnungszeiten.

Neue Primärversorgung als Gesundheitszentrum

Im städtischen Raum sind bei Bedarf auch größere Primärversorgungseinheiten möglich. Hier arbeiten angestellte Mediziner gemeinsam mit weiteren Gesundheitsberufen unter einer ärztlichen Leitung. Für Patienten macht diese Rechtsform jedoch keinen Unterschied – auch im Gesundheitszentrum können sie ihren „Hausarzt“ bzw. ihre „Hausärztin“ wählen.

Erfolgreiche Umsetzungsprojekte

Beispiele für die „Neue Primärversorgung“ sind Medizin Mariahilf (Gruppenpraxis), Gesundheitszentrum Enns (Gruppenpraxis), Gesundheitszentrum Mariazell, PHC Donaustadt/SMZ Ost und PVZ Marchtrenk. Bis Ende 2020 sollen 75 Primärversorgungseinheiten realisiert werden. Dafür sind zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt.

Vorteile für Patienten und Ärzte

Vorteile Primärversorgung Patienten

- Mehr Service- und Behandlungsqualität
- Längere Öffnungszeiten
- Transparenz bei Terminvergaben
- Kontinuierliche und koordinierte Behandlung für chronisch Kranke

Vorteile Primärversorgung Ärzte

- Leistungsorientierte Honorierung
- Höherer Anteil an pauschaler Honorierung für mehr Zeit mit den PatientInnen
- Einzelleistungen (Vorsorgeuntersuchungen, Hausbesuche …)
- „Pay for Performance“ für zusätzlich vereinbarte medizinische Ziele


Weitere Infos und Lobpreisungen unter: Link

Quelle: Gesundheitsministerium Baden-Württemberg, Sozialvesicherung Österreich