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Weg mit den Altersgrenzen im Thüringer Kommunalwahlgesetz

12.06.2021

Wer jünger als 21 Jahre und älter als 65 Jahre ist, kann in Thüringen nicht als hauptamtlicher Bürgermeister oder Landrat gewählt werden. Nun soll die Obergrenze auf 67 Jahre angehoben werden. Der Kommunalexperte der FDP-Fraktion im Thüringer Landtag, Berger, ist gegen diese Änderung. „Wir sprechen und gegen jegliche Altersdiskriminierung aus. Uns erschließt sich nicht, wieso es überhaupt Altersgrenzen gibt. Wir sind der Ansicht, dass mit der Volljährigkeit – also mit 18 Jahren – jede Person in unserem Freistaat auch als hauptamtlicher Bürgermeister wählbar ist. Die Entscheidung, ob jemand für ein solches Amt geeignet ist, möchten wir gern dem Wähler überlassen.“

Die FDP-Fraktion verweist darauf, dass es solche Altersgrenzen bei der Wahl zum Bundestag oder zum Landtag nicht gibt.