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Österreich - 09.08.2021 - von ÖGB
In diesem Artikel geht es um die unterschiedlichen Renten von Männern und Frauen in Österreich. Aber das Problem, das der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) aus Anlass des Equal Pension Day (Tag der gleichen Pensionen) am 1. August 21 aufgegriffen hat, besteht nicht nur in Österreich, wo die durchschnittlichen Pensionen/Renten sehr viel höher sind als in Deutschland.
Wieso schneiden Frauen im österreichischen Pensionssystem deutlich schlechter ab und wie kann hier gegensteuert werden? Der ÖGB gibt Antworten und stellt Forderungen auf!
Geschlechterunterschiede im Pensionssystem
In Österreich gibt es über zwei Millionen PensionsbezieherInnen. Die durchschnittliche monatliche Alterspension (inklusive Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitspension ab dem 65. bzw. 60 Lebensjahr) in Österreich liegt aktuell bei 1.550 Euro brutto. Sie ist allerdings sehr ungleich zwischen den Geschlechtern verteilt.
Während Männer 14 Mal (!) pro Jahr eine monatliche Durchschnittspension von 2.047 Euro beziehen, sind es bei Frauen nur 1.196 Euro im Monat, also 42 Prozent (!) weniger. Im EU-Vergleich ist die Pensionsschere (Gender Pension Gap) in Österreich damit sehr hoch – nur drei EU-Länder stehen noch schlechter da, nämlich Luxemburg, Malta und die Niederlande.
Warum gibt es einen Gender Pension Gap?
Die Gründe für die Pensionsschere sind vielfältig. Grundsätzlich wird die Höhe der Pension von der Dauer des Erwerbslebens und dem Einkommen bestimmt. Nachdem Frauen aufgrund von Betreuungspflichten öfter Erwerbsunterbrechungen haben und allgemein weniger verdienen als Männer, wirkt sich das in der Folge massiv auf ihre Pensionshöhe aus.
Frauen leisten nach wie vor den Großteil an unbezahlter Arbeit, was sich in der Coronakrise deutlich gezeigt hat. Sie kümmern sich um die Kindererziehung, den Haushalt und die Pflege von Angehörigen. Gleichzeitig gibt es nach wie vor zu wenig Kinderbetreuungsplätze. All diese Faktoren führen dazu, dass fast die Hälfte aller Frauen in Teilzeit arbeitet – oft unfreiwillig.
Sind Frauen, wie jetzt in der Corona-Krise, speziell von Arbeitslosigkeit betroffen, ist es für sie deutlich schwieriger als für Männer, wieder am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Zusätzlich arbeiten Frauen grundsätzlich oft in eher schlecht bezahlten Branchen wie dem Sozialbereich oder dem Handel. Das Problem beginnt also bereits bei der Berufswahl.
Altersarmut ist weiblich
Das Pensionseinkommen reicht oft kaum aus, um einen Monat lang über die Runden zu kommen oder die Wohnung im Winter angemessen warm halten zu können. Viele Pensionistinnen bekommen Probleme, wenn sie unerwartete Rechnungen begleichen müssen. Dadurch sind viele Frauen finanziell abhängig von ihrem Partner. Den meisten Frauen sind diese Ungerechtigkeiten bewusst, es gibt aber zu wenig Transparenz und Wissen, wie hier gegengesteuert werden kann.
Neue Belastungen durch Anheben des Pensionsalters
Es geht aber nicht nur um gute Einkommen, sondern vor allem auch um faire, gesunde Arbeitsbedingungen, die es Frauen ermöglichen, möglichst lange im Berufsleben zu bleiben. 2019 schaffte nur mehr jede zweite Frau (!) den direkten Wechsel vom Erwerbsleben in die Pension, so das alarmierende Ergebnis einer Studie von WIFO und FORBA, das ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende Korinna Schumann präsentierte. Je länger die Arbeitslosigkeit, desto geringer auch die Pension – und die Situation wird sich mit der schrittweisen Anhebung des Frauenpensionsalters ab 2024 verschärfen.
„Frauen haben das Recht auf ein gutes Leben in allen Lebensphasen –. von der Jugend bis ins Alter. Dafür braucht es entsprechende Rahmenbedingungen, damit alle Frauen sorgenfrei in die Zukunft blicken können“, fordert Schumann.
ÖGB-Forderungen zur Verbesserung der Frauenpensionen
- Höhere Einkommen und mehr Vollzeitarbeitsplätze für Frauen
- Bessere und längere Anrechnung der Kindererziehungszeiten
- Rechtsanspruch auf Gratis-Betreuungsplatz für jedes Kind ab dem 1. Lebensjahr
- Umfassende Berufsorientierung und Aufbrechen geschlechtsspezifischer Rollenbilder bei der Berufswahl
- Spezielle arbeitsmarktpolitische Förderung für Frauen (mindestens 50 Prozent des AMS-Budgets (Arbeitsmarktservice)
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