08.04.2006
Das Landesarbeitsgericht in Köln hat zum Thema Lebensalter entschieden: Einer 61Jährigen ledigen Arbeitnehmerin sei eine betriebsbedingte Versetzung von Köln nach Frankfurt eher zuzumuten, als einer 45 Jahre alten Kollegin, die Mutter von zwei schulpflichtigen Kindern sei. Dahinter steckt die Überzeugung des Gerichts: Die Höhe des Lebensalters erhöht die soziale Schutzbedürftigkeit eines Arbeitnehmers, soweit es seine Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt anbelangt. Je älter der Mitarbeiter aber wird, bzw. je näher er ans Renteneintrittsalter rückt, um so mehr verliert die soziale Schutzbedürftigkeit bei der Sozialauswahl an Gewicht.
Quelle: AZ.: 7Sa 520/05, FAZ 8.4.06Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
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