Diskriminierung melden
Suchen:

Einigung über Antidiskriminierungsgesetz???

03.05.2006 - von Hanne Schweitzer

Durch eine Pressemitteilung der Grünen haben wir heute abend erfahren, dass sich die GROSSE Koalition auf den Inhalt eines neuen Antidiskriminierungsgesetzes geeinigt haben soll. Aber bevor wir die Hüte in die Luft werfen und ein fröhliches Lied anstimmen, wüßten wir gerne:

1. Hat Frau Zypries vergessen, dass das letzte Antidiskriminierungsgesetz gekippt wurde, nachdem es im Bundestag verabschiedet worden war?
2. Wieso wird der angeblich neue/alte Gesetzentwurf "durchgewunken, während Frau Merkel in USA ist?
3. Seit wann begründen Koalitionsvereinigungen einklagbare Verbindlichkeiten?

Leider geht aus keiner Veröffentlichung (siehe unten) hervor, was denn nun Sache ist.[/b]
1. Beispiel: Presseerklärung der Grünen PE NR. 0562 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, 2. Mai 2006

Antidiskriminierungsgesetz darf kein Papiertiger werden

Anlässlich der Einigung in der Regierungskoalition zum Antidiskriminierungsgesetz erklären Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin, und Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer:
Wir begrüßen, dass die Koalition beim Antidiskriminierungsgesetz im Grundsatz dem rot-grünen Ansatz folgt. Bündnis 90/Die Grünen haben immer gesagt: Der einzig vernünftige Weg ist, alle relevanten Diskriminierungsgründe aufzunehmen. Ein "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz", das nach den Forderungen der CDU/CSU Lesben, Schwule, Muslime oder Juden ausgrenzen würde, wäre völlig absurd.

Ein sachgerechtes Gleichbehandlungsgesetz muss klarstellen: Niemand darf wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden. Es ist ein großer Erfolg für die Grünen, dass sich nach der SPD nun auch die CDU/CSU auf diese Position hinbewegt hat.

Nicht hinnehmbar ist es aber, wenn die Koalition Abstriche bei den Instrumenten des Gesetzes macht, zum Beispiel bei der Beteiligung von Verbänden. Das Antidiskriminierungsgesetz darf kein Papiertiger werden. Es muss europäischen Standards entsprechen und Diskriminierungen im Alltag wirksam entgegentreten. Wir werden daher das Kleingedruckte in der Koalitionseinigung sehr kritisch unter die Lupe nehmen.

Nicht viel klarer wird das alles, wenn man Tagesschau online vom 2. Mai 06 zu Rate zieht.

Beispiel 2: Tagesschau onlinehttp://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5488652_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html

"Der Gesetzentwurf soll in der nächsten Woche in erster Lesung in den Bundestag eingebracht werden. "Wir hoffen, dass es zum 1. August in Kraft treten kann",
sagte Zypries."

Allerdings waren weder auf der BMJ-Website noch unter bundestag.de Tagesordnung oder Gesetz-Entwurf zu finden.
Infos aus dem Artikel: "Durch das neu benannte "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" sollen Behinderte, Alte sowie Homosexuelle bei täglichen Geschäften wie etwa der Buchung von Ferienreisen oder dem Mieten von Hotelzimmern besonders geschützt werden."
"Für das Arbeitsrecht wurde Zypries zufolge vereinbart, dass auch Betriebsräte ein Klagerecht erhalten. Sie können sich dann für einzelne Arbeitnehmer
einsetzen, die sich nicht trauen, ..."
"Im Gegenzug sei die SPD der Union bei der Frage der Religionszugehörigkeit
entgegengekommen. So dürften die Kirchen ihre Mitarbeiter weiter weitgehend frei auswählen, also etwa auf die Zugehörigkeit zur jeweiligen Konfession
achten."
"Dies bedeute aber nicht, dass beim Abschluss etwa von Lebensversicherungen das
Gesetz zur Anwendung käme."

Der Artikel ist sachlich unrichtig bzgl. der EU-Richtlinien:

"Die maßgebliche EU-Richtlinie sieht für das Zivil- und Arbeitsrecht lediglich
den Schutz vor Diskriminierung wegen Rasse, ethnischer Herkunft und Geschlecht
vor."

3. Beispiel, Frankfurter Rundschau vom 3.5.06
Auch in der Berichterstattung der Frankfurter Rundschau sind keine genaueren Informationen über den Beschluss zu finden. Eigentlich ist nur vom Arbeitsrecht, also den Mindestvorgaben der Richtlinie, die Rede und nicht von einem Verbandsklagerecht in den zivilrechtlichen Regelungen, die darüber hinaus gehen.

4. Beispiel: FAZ vom 3.5.06

Das Gesetz folge weitgehend dem urspr+ünglichen Entwurf der Und: "Ich gehe nicht mehr dabonaus, daß wir an die EU Strafe zahlen müssen." VIelleicht liegt da der Hase im Pfeffer. Schnell husch husch signaliseren, dass man mit dem Gesetz zurande kommt, - Sie sei nun zuversichtlich, dass das Gesetz am 1. AUgust DIESES Jahres in KRAFT TRETEN WERDE, sagte Frau Zyypries. "Nach dem Gesetz", schreibt die FAZ in merkwürdigem deutsch, "darf im Arbeits- und Geschäftsleben niemand benachteiligt werden".

[b]Und was ist mit dem Sozialschutz? Und der Gesundheitsversorgung? Lieber abwarten und Tee trinken. Gebranntes Kind scheut bekanntlich Feuer! Immerhin ist drei Tage, nachdem in der FAZ eine erhebliche Anzahl von Stellenangeboten mit indirekt altersdiskriminierenden Stellenangeboten erschienen war, in der Beilage "Personalmanagement" wieder einer dieser echt schon peinlich verlogenen Artikel erschienen mit der Überschrift "Keine Frage des Alters" und dem anbiedernden Subtitel: "Der demographische Wandel als Chance".

Link: http://www.gruene-bundestag.de/cms/presse/dok/123/123223.htm
Quelle: www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5488652_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html