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Corona: BIVA sieht Weihnachtsbesuche in Pflegeheimen gefährdet

Foto: H.S.

10.12.2021 - von BIVA-Pflegeschutzbund

Der BIVA-Pflegeschutzbund warnt: Steigende Infektionszahlen in der vierten Coronawelle und die Angst vor der neuen Omikron-Virusvariante führen in vielen Pflegeheimen wieder zu Beschränkungen der Freiheitsrechte. Aktuell erfahren die BIVA-Rechtsberater nicht nur von unrechtmäßigen Quarantäneanordnungen, sondern auch von bereits jetzt reduzierten Besuchszeiten für die Weihnachtstage. „Die Maßnahmen sind unverhältnismäßig und willkürlich“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes.

Fast alle Pflegeheimbewohner:innen sind geimpft und Besucher:innen werden regelmäßig getestet. Es besteht somit kein Grund, ihre Freiheitsrechte stärker einzuschränken, als für alle anderen Bürger:innen. Trotzdem müssen in Sachsen Pflegeheimbewohner:innen nach einem Arztbesuch für sieben Tage in Quarantäne und in einem Pflegeheim in Bayern wurden bereits jetzt für die Weihnachtstage reduzierte Besuchszeiten angekündigt. Das sind nur zwei aktuelle Beispiele aus der Rechtsberatung des BIVA-Pflegeschutzbundes für unverhältnismäßige Kontaktbeschränkungen in Pflegeheimen. Der Pflegeschutzbund weist darauf hin, dass eine Quarantäne grundsätzlich nur von einer zuständigen Behörde wie dem Gesundheitsamt angeordnet werden kann.

„Die verheerende Isolation von Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern im letzten Jahr darf sich nicht wiederholen“, sagt Stegger. „Besuchseinschränkungen treffen die Menschen ins Herz. Sie dürfen nur das letzte Mittel sein, wenn alle anderen Schutzmaßnahmen ausgeschöpft sind.“

Der BIVA-Pflegeschutzbund sieht die Weihnachtsbesuche in Pflegeheimen gefährdet. Er berichtet von „unrechtmäßigen Quarantäne-Anordnungen und bereits jetzt reduzierten Besuchszeiten für die Weihnachtstage“. So müssten in Sachsen Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner nach einem Arztbesuch für sieben Tage in Quarantäne. Dabei könne eine Quarantäne grundsätzlich nur von einer zuständigen Behörde wie dem Gesundheitsamt angeordnet werden. Diese und weitere Einschränkungen kritisiert der BIVA-Pflegeschutzbund als unverhältnismäßig und willkürlich.

Quelle: BIVA-Pflegeschutzbund PM, 1.12.2021