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Anwälte wollen nicht wg. altersdiskriminierenden KFZ-Prämien klagen

Foto: H.S.

27.02.2024 - von G. Wollank

Gerne möchte ich Sie über den folgenden Vorgang unterrichten.
Im Abstand von etwa 14 Tagen hatte ich zwei verschiedene Rechtsanwälte um Vertretung in der folgenden Sache gebeten:


„Nach den über den Beitragsrechner der HUK erteilten Angeboten (Anlage: Angebote der HUK-Coburg 40 und 80J.pdf), beträgt der Kfz-Beitrag für die 40-Jährigen 436,16 € und für die 80-Jährigen 876,05 € jährlich.

Die HUK-Kraftfahrzeugversicherung und die ADAC-Kraftfahrzeugversicherung verlangen von den 80-jährigen Versicherten einen unberechtigten Altersaufschlag in Höhe von etwa 400 €, indem sie zur Berechnung des Alterszuschlags eine vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. erstellte, fehlerhafte Statistik und nicht die eigene Statistik zu Grunde legen.

Die Auswertungen der von den Versicherungen und nicht vom Gesamtverband erstellten Statistiken ergibt, dass die 80-Jährigen einen geringeren Kfz-Beitrag als die 40-Jährigen bezahlen müssten.

Das ist auch plausibel.
Die 40-Jährigen fahren mit ihrem Auto jährlich mehr als 10.000 km. Bei den 80-jährigen Fahrer/innen ist die jährliche Fahrstrecke wesentlich geringer. Bei mehr als 10.000 km Fahrstrecke sind wesentlich höhere Versicherungsleistungen und damit höhere Kfz-Beiträge zu erwarten als bei einer Fahrstrecke, die wesentlich kürzer ist.

Nach den Statistiken der Kfz-Versicherungen muss der Kfz-Beitrag für die 80-Jährigen deshalb niedriger sein als der Kfz-Beitrag für die 40-Jährigen.

Der Inhalt der Anlage beschreibt ausführlich das rechtswidrige Verhalten der Kfz-Versicherungen.

Wenn Sie mich in dieser Sache vertreten können, wäre ich Ihnen sehr dankbar.“


Beide Rechtsanwälte lehnten eine Vertretung ab mit dem Rat:

„Wir empfehlen daher sämtliche Fragen ggf. mit einem anderen Rechtsanwalt zu erörtern.“

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Wollank

PS: Inzwischen hat auch der dritte Anwalt eine Klage abgelehnt.

Anlage:
Vergleich des vom Alter abhängigen Schadenbedarfs und Kfz-Beitrags nach mit Excel erfolgten Umformungen der Statistiken in Diagramme:

Link


(Sollte sich doch ein Anwalt finden, bitte melden!)

Quelle: Prof. G. Wollank