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Schrille Schreie wg. AGG-Gesetzentwurf

Berlin 2006 Foto: Hanne Schweitzer

31.05.2006 - von Hanne Schweitzer

Ein paar Tage war Ruhe. Seit aber der Zeitplan für die Verabschiedung des Gleichbehandlungs-Gesetzentwurfs (AGG) bekannt ist, kann man selbst mit Ohrenstopfen dem hysterischen Gezeter der Xenophoben nicht mehr entgehen.
Dabei fordert die Schreihälse besonders heraus, dass die Gleichbehandlung aller BürgerInnen ein Grundprinzip der Europäischen Union ist.

Beispiele:
Joachim Jahn, FAZ-Autor: "Das Gesetz ist so überflüssig und zugleich schädlich wie kaum ein anderes Regelwerk. Jedes Mehr an Gleichheit ist ein Weniger an Freiheit". CDU/CSU haben ihre "Hand zum fatalen Gesetz nicht bloß gereicht, sondern die Vorschriften sogar noch über die europarechtlichen Vorgaben hinaus verschärft".

Mit anderen Worten: Selbst eine 1:1-Umsetzung ist fatal. Und demnach die ganze EU, die solche Richtlinien erläßt. Jahn weiter: "Das Paragrafenwerk schneidet tief ins Wirtschaftsleben ein, im Ergebnis wird die Vertragsfreiheit abgeschafft. Die Bevormundung im Namen einer höheren Moral wird die Menschen nicht umerziehen, sondern allenfalls zu Heuchelei und taktischen Finessen veranlassen. Es wird zu einer Prozessflut kommen. Die schlimmsten Verheerungen wird das fatale Tungendprojekt im Arbeitsrecht anrichten. Unabsehbar sind die Auswirkungen des Verbots jeglicher Diskriminierung wegen das Alters."

Das Büro gegen Altersdiskriminierung wundert sich über diesen Schwachsinn und empfiehlt dem Autor Jahn einen Blick über die Kirchturmspitze in jene Staaten, in denen das Recht auf Gleichbehandlung unabhängig vom Lebensalter seit Jahrzehnten praktiziert wird!

Der nächste Schreihals heißt Dr. Hans Laux:
"Gibt es kein Hilfmittel mehr, das unsägliche allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu verhindern", fragt Herr Laux aus Kornwestheim. Diese Gesetzesbestimmungen, "die in ihrer Ungeheuerlichkeit bei weitem noch nicht vollständig charakterisiert sind", wären eine "Aufforderung an böswillige Nörgler, notorische Prozesshansel und ewig Unzufriedene, ungerechtfertigte Forderungen zu erheben." Der Professor vermisst einen "weithin vernehmbaren Aufschrei von Arbeitgebern, Richtern und Rechtskundigen gegen das verheerende Gesetzesvorhaben."

Professor Dr. Lilo Süllwold aus Frankfurt am Main wird vom AGG angeregt, sich eine andere Welt zu fabulieren. Darin gibt es "Betroffenheitsagenturen", die "nicht ohne Informanten auskommen, die Material anbringen, was jemand einmal an Meinungen geäußert hat, die eine negative Einstellung gegenüber bestimmten Gruppen annehmen lassen. Empörungsbeauftragte gibt es bereits. Es ist daher zu befürchten, dass eine Nähe zum System der informellen Mitarbeiter - wie in der ehemaligen DDR - entsteht."

Auch die CDU-Ministerpräsidenten zeigen, was sie draufhaben. Schließlich dürfen sie das, denn immerhin seien sie "nicht unmittelbar in die Koalitionsdisziplin eingebunden", meint z.B. der saarländische Ministerpräsident Müller und warnt davor, den Boden des Koalitionsvertrags zu verlassen. "In der Gleichbehandlungsfrage gab die Führung im Zuge eines Kompromißhandels Positionen auf".

Der Fraktionsgeschäftsführer der NRW-CDU, Wiesenbach ist weniger wortgewaltig der Meinung: NRW müsse im Bundesrat das einstige Antidiskriminierungsgesetz ablehnen. Dieser Meinung hat sich das Land Baden-Württemberg mittlerweile angeschlossen.

Nach den uns vorliegenden Informationen gilt (wegen der drohenden EU-Strafe), für die Verabschiedung des AGG nun plötzlich ein "beschleunigtes Verfahren". Das bedeutet: Die Ausschüsse des Bundesrates werden sich zwischen dem 31.5. und 2.6.2006 mit dem vorliegenden Entwurf befassen. Damit anschließend mit den Fraktionen im Bundestag und mit dem Koalitionsausschuß verhandelt und abgestimmt werden kann, was man durchwinken will und was nicht, wird es bis zum 16. Juni dauern, bis der Bundesrat seine erste Stellungnahme bekanntgibt.

Der Bundestag soll sich in erster Lesung in der Haushaltswoche (19. - 23.6.06) mit den diversen Vorgaben befassen. Die 2. und 3. Lesung des Gesetzes sind für die letzte Juniwoche 2006 geplant.

Ob es wegen des verheerenden Gesetzesvorhabens eine Anhörung geben wird, steht derzeit noch nicht fest.
Eins ist dagegen schon jetzt sicher: Die Bundesregierung wird das Gesetz von der EU so lange zurück auf den Schreibtisch kriegen, bis sie die Vorgaben zumindest 1:1 korrekt umgesetzt hat.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3927
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

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22.05.2006: Spiegel gegen Gleichbehandlungsgesetzentwurf
18.05.2006: Seniorenmitbestimmungsgesetz in Berlin beschlossen
17.05.2006: Kritik am Gleichbehandlungs-Gesetzentwurf

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