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5,1 Millionen der NRW-Wohnungen wurden 2018 überwiegend mit Gas beheizt.

Foto: H.S.

04.03.2022 - von IT.NRW

Wie das Statistische Landesamt Nordrhein-Westfalen mitteilt, entsprechen 5,1 Millionen Wohnungen in NRW einem Anteil von 64,5 Prozent an allen 7,9 Millionen bewohnten Wohnungen in Wohngebäuden (ohne Wohnheime). Die zweithäufigste Art der Beheizung war Heizöl mit einem Anteil von 17,7 Prozent, gefolgt von Fernwärme
(9,2 Prozent). Weitere 5,1 Prozent der Wohnungen wurden mit Strom und 3,2 Prozent mit erneuerbaren Energien (Biogas, Erdwärme, Solarenergie oder Holz) als überwiegende Energieart beheizt.

Mit 78,0 Prozent wurde der höchste Anteil der mit Gas beheizten Wohnungen im Jahr 2018 für die Stadt Aachen ermittelt, gefolgt von Dortmund (77,7 Prozent) und dem Kreis Borken (76,4 Prozent). Am niedrigsten fielen
die Anteile in den Kreisen Heinsberg (42,6 Prozent), Höxter (43,7 Prozent) und Wesel (47,4 Prozent) aus.

Bei den Baugenehmigungen für neu zu errichtende Wohngebäude (ohne Wohnheime) in NRW ist der Anteil von mit Gas als primäre Heizenergiequelle beheizten Gebäuden von 2016 bis 2020 zurückgegangen: Damals wurden noch
10 336 neue Wohngebäude mit Gasheizung genehmigt – das waren 52,0 Prozent aller 19 896 genehmigten Wohngebäude. Im Jahr 2020 lag dieser Anteil nur noch bei 32,9 Prozent (6 039 von insgesamt 18 367
Wohngebäuden).

Der Anteil der erneuerbaren Energien als primäre Heizquelle ist dagegen von 2016 bis 2020 gestiegen. 2020 wurde mehr als jedes zweite Wohngebäude (57,8 Prozent) mit erneuerbaren Energien als Beheizungsart geplant (10 611 der genehmigten Wohngebäude). Im Jahr 2016 hatte dieser Anteil noch bei 39,8 Prozent (7 909 Wohngebäude) gelegen.

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass es sich bei den Bestandszahlen zur überwiegend verwendeten Heizenergie der Wohnungen um Angaben aus dem Zusatzprogramm Wohnen des Mikrozensus handelt. Diese Daten werden nur alle vier Jahre, zuletzt 2018, zusätzlich zum Grundprogramm des Mikrozensus erfragt. Erfasst werden hier bewohnte Wohnungen in Wohngebäuden. Bei den Angaben zur Art der primären Heizenergie der genehmigten neuen Wohngebäude swurden die Energiearten Holz, Holzpellets, Biomasse (außer Holz), Biogas, Sonnenenergie, Erd- und andere Umweltwärme und Abluftwärme zu der Kategorie erneuerbare Energien zusammengefasst.


Düsseldorf, den 4. März 2022

Quelle: IT NRW, 4.3.2022