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Altersdiskriminierung durch Kfz-Versicherer – Bedenklich lang dauerte es bis zur Entscheidung des Petitionsausschusses

Foto: H.S.

07.02.2024 - von Rainer Schäffer

NACH ACHT JAHREN UND FÜNF MONATEN wurde am 17.Januar 2024 der Bescheid über den Ausgang eines Petitionsverfahrens, das der Deutsche Bundestag am 30. November 2023 beschlossen hatte, dem Petenten übersandt. Der Verlauf der Petition war mehr oder minder offensichtlich mit hinhaltenden Widerständen, Verzögerungen und Einflussnahmen versehen.

Bereits im SEPTEMBER 2015 wurde die Petition an den Petitionsausschuss mit der Bitte geschickt, gesetzlich klarzustellen, dass in der Kraftfahrzeugversicherung eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters nur dann zulässig sei, wenn die versicherungsmathematisch ermittelte Risikobewertung unter Heranziehung statistischer Erhebungen für den Verbraucher nachvollziehbar dargestellt werde und die Nachweise öffentlich zugänglich seien. Verbraucher seien vor Vertragsabschluss bzw. Vertragsänderung auf einen Alterszuschlag ausdrücklich hinzuweisen.

Im Laufe des Petitionsverfahrens von EINHUNDERTZEHN MONATEN wurden SECHS weitere, sachliche Ergänzungen, zur Petition eingereicht. Auch aus dem Grund, weil kein Fortgang der Petition erkennbar wurde.

Vom Petitionsausschuss wurde VIERMAL mitgeteilt, dass das Verfahren der Petition beendet sei. Gegen diese Niederschlagungen konnte sich der Petent erfolgreich durch weitere Sachverhaltsergänzungen wehren, sodass die Angelegenheit weiterverfolgt worden ist.

EINDREIVIERTEL JAHR hat dann der Ausschuss den Petenten in Unkenntnis über den weiteren Ablauf gelassen. Eine Sachstandanfrage vom 13.7.22, ergab lediglich zwei Schreiben des Petitionsausschusses, mit denen lapidar mitgeteilt wurde, dass die Prüfung noch andauere.

Der Deutsche Bundestag hatte am 30. November 2023 die Petition beraten und beschlossen, worüber der Petent erst mit Schreiben des Petitionsausschusses vom 8.Januar 2024 mit Eingang am 17. Januar 2024 informiert worden ist.

Die Petition wurde laut des Deutschen Bundestages an das Justizministerium als Material überwiesen, soweit es darum geht, einen Auskunftsanspruch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu verankern und die Versicherungen zu verpflichten, ihre Prinzipien zur risikoadäquaten Kalkulation offenzulegen. Damit galt die Petition als abgeschlossen. Soweit der Beschluss des Deutschen Bundestages.

Ziel der Petition ist es, mit dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz die Benachteiligungen der Senioren zu beseitigen und die Versicherer zur Verpflichtung, ihre Prinzipien zur risikoadäquaten Kalkulation offenzulegen.

Als Bürger dieser Republik fragt man sich, warum wurde diese Eingabe so lange hinausgezogen? Vermuten kann man hier deutlich, dass der politisch gebildete Ausschuss sich über Jahre nicht zu einer konstruktiven Entscheidung durchringen konnte.

Die jungen Kfz-Halter bis 25 Jahre und Senioren müssen durch unverkennbare Entscheidungsunwilligkeit und/oder Entscheidungsunfähigkeit des Petitionsausschusses über Jahre hohe Alterszuschläge zu ihren Kfz-Prämien zahlen.

Ein weiterer Aspekt, der durch die Arbeit des Petitionsausschusses erkennbar wurde, ist, dass ein Petent über eingeholte Stellungnahmen keine Kenntnis bekam, sodass er sich dazu nicht äußern oder richtigstellen konnte. Hier ist eine Benachteiligung der Petenten erkenntlich.

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Altersdiskriminierung durch Tarifierung: Bafin stellt sich auf Seite der KFZ-Versicherungen Link

6.9.2019: Bundesfinanzministerium: KFZ-Tarife dürfen nicht zur Altersdiskriminierung führen Link

13.2.2019: Petition gegen Altersdiskriminierung in der Kfz-Versicherung
Link

Quelle: connektar.de.