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Höhere Energiekosten: Was ist mit RentnerInnen, Studierenden, Geringverdienern + Empfängern von Grundsicherung?

Foto: H.S.

09.05.2022 - von Michael Breidbach, Herbert Peschel

Wie mit der Gießkanne verschüttet und weit entfernt von den 100 Milliarden für Frieden und Sicherheit: Energiepauschale von 300 Euro für ArbeitnehmerInnen und Selbstständige. Diese muss versteuert werden. Geringverdiener behalten davon also mehr. Dazu ein Familienzuschuss von 100 Euro je Kind und eine weitere Erhöhung der
Einmalzahlung für Empfänger von Sozialleistungen um weitere 100 Euro. RentnerInnen, die öfter zu Hause sind, und häufiger kochen, gehen leer aus. Nicht "entlastet" werden auch StudentInnen, Geringverdiener und Bezieher von Grundsicherung.

Wegen Zahlungsunfähigkeit wurden bereits 2020, also im ersten Pandemiejahr, in 24.000 bundesdeutschen Haushalten das Gas abgesperrt, vom Sperren des Stroms waren 230.000 Haushalte betroffen.
Seit 1.12.2021 sind neue Schutzvorschriften zur Sperrung von Energielieferungen in Kraft getreten. Der Schwellenwert, ab dem eine Sperre zulässig ist, wurde von bisher 100 Euro auf das Doppelte des monatlichen Abschlags oder einem Sechstel der voraussichtlichen Jahresrechnung angehoben. Der Grundversorger muss spätestens mit der Sperrankündigung eine Ratenzahlungsvereinbarung („Abwendungsvereinbarung“) anbieten. Eine Sperre muss zukünftig acht Werktage im Voraus angekündigt werden (bisher waren es drei Tage).


Diakonie warnt vor drastischem Anstieg der Armut
„Wir werden sehr viel mehr Arme bekommen, als wir bisher gedacht haben“, sagte die Diakonie-Vorstandsmitglied Maria Loheide der Augsburger Allgemeinen Zeitung. Angesichts der Inflation und der steigenden Energiepreise reiche bei vielen Menschen das Gehalt nicht mehr aus. Der evangelische Wohlfahrtsverband Diakonie Deutschland sehe dies bereits deutlich. „Wir merken das in jeder Beratungsstelle, in den Schuldnerberatungen, den Sozialberatungsstellen und auch den Familienzentren.“ Loheide forderte eine in Sozialgesetzbüchern verankerte »Notlagenregelung« und eine Anhebung der ­Hartz-IV-Sätze. Es brauche jetzt mehr als „Almosen“ vom Staat. dpa, Süddeutsche Zeitung und Junge Welt am.

Die Seniorenvertretung Bremen:
"Die Bundesregierung reagiert auf die drastisch gestiegenen Energiekosten und entlastet einen Teil der Bevölkerung. Dabei werden Einkommens­schwächere sinnvollerweise bevorzugt. Mit einer Ausnahme: Für Rentnerinnen und Rentner gibt es nichts, auch nicht für die Ärmeren. Das ist aus Sicht der SeniorenVertretung Bremen in­akzeptabel. Michael Breidbach von der Seniorenvertretung: Die Rentenerhöhung Mitte des Jahres gehe in die richtige Richtung, aber auch das löse nicht das nach wie vor vorhandene Problem der Altersarmut in Teilen der Bevölkerung. Gefordert wird von der Seniorenvertretung eine Energiekostenpauschale von 300 Euro auch für die Bezieher kleiner Renten. Es müsse unbedingt nachgebessert werden.

Blick auf die Energiekosten - da reibt man sich die Augen
Die SeniorenVertretung Bremen erhielt vor einiger Zeit ein Schreiben von der Familie Peschel, die auf das Problem der steigenden Energiekosten aufmerk­sam machte und vorschlug, diesem Thema einen Artikel zu widmen. Die Redaktion des Durchblick weist auf die Wichtigkeit des Themas hinweisen:

›Wir sind Besitzer eines Einfamilienhauses Bau­jahr 1904 in HB-Nord mit einer Gas-Brennwert­anlage und etwa 140 m² Wohnfläche und einer Klein-PV-Solaranlage.

Im Jahr 2021 haben wir bis zum Ende unseres Abrechnungs-Termins zum 31. Oktober 2021 ei­nen Gas-Energie-Betrag von 32.614 kWh abrech­nen müssen, und bisher für die folgende Jahrespe­riode 271 Euro als elfmalige Abschlagszahlung zu leisten. Viel zu hoch?

Die SWB-Statistik nennt für ein freistehendes Gebäude mit 120 m² einen durchschnittlichen Ver­brauch 26.500 kWh, bei 140 m² hochgerechnet also 30.960 kWh. Damit liegen wir etwa 5 % über dem Durchschnitt in Bremen. Bei einem so alten Haus eine passable Größe, denn bei einer vernünftigen Kosten-Nutzen-Rechnung wird man kaum ein Niedrig-Energiehaus bei der erfolgten Sanierung erreichen können.

Um bei der nächsten Endabrechnung nicht völlig überrascht zu werden, habe ich SWB gebeten, auf Grund meiner derzeitigen Zählerstände die Ab­schlagsdaten neu zu berechnen. Das Ergebnis: bis Ende Oktober 2022 Mehrkosten in Höhe von 600 Euro beim derzeitigen Betrag von 6,44 Cent pro kWh (Gas). Da wird sich manch ein Rentner ver­wundert die Augen reiben und sich fragen, wie soll er es bezahlen.

Ich bin der Meinung, dass die SeniorenVertre­tung Bremen die Aufgabe und Pflicht und Schuldigkeit hat, besonders die Bremer Senioren und ggf. Rentenbezieher, die von der SeniorenVertre­tung zu vertretenden Sozialrentner, von der Gefahr einer heftigen Nachzahlung und der Möglichkeit einer Bezugssperre zu warnen hat!<
Herbert Peschel

Link: Beilngries: Energie im Alter noch bezahlbar? (DGB-Seminar 2011!!!)
Quelle: Seniorenmitteilungsblatt Durchblick_Ausgabe Mai 2022, H. Perschel