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Studententarif nur bis 30

05.07.2006 - von Name + Adresse sind der Redaktion bekannt

Der Studententarif der gesetzlichen Krankenkasse gilt nur bis 30 Jahre. Ich studiere seit dem 29, Lebensjahr, da ich meinen Job verloren habe und mich, wie es in diesem Land gewünscht ist, selber weiterbilde.
Leider wird mein Krankenkassenbeitrag ab dem 30 Lebensjahr von 52 auf 137 euro angehoben. Diese Anhebung ist nicht Studienzeit abhängig und kann somit nicht vor Langzeitstudenten schützen und ist somit für einen Bürger der sich nach einer kurzen Berufsphase für ein Studium entscheidet existensbedrohend und altersdiskriminierend.

Dieser kleine Unterschied kostet mich im Gegensatz zu meinen jüngeren Studienkollegen fürs ganze Studium ca. 3000 Euro mehr. Was kann man dagegen tun?

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Eine Dame mailte uns einen Text, der zwar die formale Seite beleuchtet, aber leider nicht die zunehmend veränderten Lebensläufe und (zwangsweise) individualisierten Abfolgen von Schule, Ausbildung, Arbeit, Weiterbildung, Zwangspausen etc. berücksichtigt:
"Ich bitte Sie die propagierte Altersdiskriminierung eines Studenten bis 30 Jahre von der Seite wieder zu entfernen.
Das Sozialgesetzbuch definiert den ordentlichen Studierenden bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres und/oder dem 14. Fachsemester. Verlängerungstatbestände werden gesetzlich genau definiert. Diese subventionierte Krankenversicherung der Studenten ist für in der Berufsausbildung befindliche Jugendliche definiert, die u.a. nicht mehr kostenfrei mitversichert werden. Mit Altersdikriminierung hat das nun gar nichts zu tun.

Es ist der Solidargemeinschaft nicht zuzumuten, dass im späteren Alter ausgelebte Träume und Berufswünsche finanziert werden. Es gibt übrigens auch genug Menschen, die nur pro forma in der Uni eingeschrieben sind, um die finanziellen Vorteile vom öffentlichen Nahverkehr usw. "mitzunehmen". So etwas wurde mit dem Gesetz unterbunden. Zu Recht. Wer als Senior noch ein Studium aufnehmen möchte hat andere Möglichkeiten seine Krankenversicherung sicherzustellen. Und wer mit 30 immer noch nicht fertig ist, das wird eben auch nicht belohnt."
MfG Sabine
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Weil der Gesetzgeber den Studentenstatus am LEBENSalter und nicht am Studentenstatus festmacht! Dass die Krankenkassenbeiträge für über 30Jährige StudentInnen teurer sind, hat der Gesetzgeber so bestimmt. Die Versicherungsbedingungen für StudentenInnen sind im Sozialgesezbuch V, Paragraf 5. Absatz 1, Nummer 9 geregelt.
ABER: In § 2 des AGG wird aber unter 5., 6., und 7. bestimmt: Benachteiligungen wegen des Alters sind unzulässig in Bezug auf:
5. den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,
6. die sozialen Vergünstigungen,
7. die Bildung.
ABER: Die große Koalition aus CDU und SPD, die das AGG 2006 endgültig verabschiedet hat, hat den Schutz vor ALtersdiskriminierung beschränkt auf Beschäftigte, Massengeschäfte und privatrechtliche Versicherungen.
Außerdem bestimmt SGB 1 § 33c: "Bei der Inanspruchnahme sozialer Rechte darf niemand aus Gründer der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft oder einer Behinderung benachteiligt werden." Wegen des Alters schon! Eine Novellierung des AGG ist dringend erforderlich.
H.S.

Link: Mit 34 zu alt für ein Studium?
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

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25.11.2005: Mit 34 zu alt für ein Studium?
11.11.2005: 650 € Studiengebühren wg. des Alters
26.07.2005: Lebenslanges Lernen, Schuß in den Ofen

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