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Rechtlich ist der Tod oft eine makabre Haarspalterei

11.05.2022 - von Daniel Gerny

Nicht nur bei der Organtransplantation stellt sich die Frage, wie es nach dem Tod weitergeht. Das Schicksal von Verstorbenen ist für Juristen ein Minenfeld – und der Tod bedeutet oft erst recht ein Aufleben der verstorbenen Persönlichkeit.
«Der Mensch ist tot, wenn die Funktionen seines Hirns einschliesslich des Hirnstamms irreversibel ausgefallen sind», heisst es in Artikel 9 des Transplantationsgesetzes. Und das Zivilgesetzbuch (ZGB) hält in Artikel 31 fest: «Die Persönlichkeit beginnt mit dem Leben nach der vollendeten Geburt und endet mit dem Tode.» Längst nicht alle Gesetze sind scheinbar so verständlich und klar formuliert.
Und doch tun sich Juristinnen und Juristen schwer mit der Definition und den Folgen des Todes. Die Abstimmung über die neuen Regeln für die Organtransplantation ist nur das aktuellste Beispiel.

Daniel Gerny in Neue Zürcher Zeitung, 3.5.2022 unter: Link

Quelle: NZZ