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Deliveroo: Unternehmen muss Fahrer:innen als Angestellte beschäftigten!

Foto: H.S.

Frankreich - 19.04.2022 - von Maia Courtois, Klaus Meier

Deliveroo: ein historisches Urteil!
Dieses Urteil schlägt eine neuen Seite im Kampf der Kurierfahrerinnrn und -fahrer auf. Nach einer Prozesswoche vom 8. bis 16. März wurde die Firma Deliveroo France wegen Schwarzarbeit zur Höchststrafe verurteilt. Die Justiz erkennt somit an, dass die Anbieter der Plattform als Angestellte und nicht als Selbständigen hätten beschäftigt werden müssen. Und dass das Unternehmen die Arbeitsgesetzgebung missbraucht hat.

„Dies ist die erste strafrechtliche Verurteilung einer Lieferplattform. Und nicht von irgendeiner, es ist von allen die wichtigste“. So fasst Laurent Degousée, Anwalt der Gewerkschaft Sud Commerces, die Bedeutung des Urteils des Pariser Strafgerichtshofs zusammen. Anfang März mußte sich Deliveroo France während eines einwöchigen Prozesses gegen eine Anklage wegen „versteckter Arbeit“ verteidigen. Das Gericht hat an diesem Dienstag, dem 19. April, sein Urteil gesprochen. Das Unternehmen wird zur gesetzlich vorgesehenen Höchststrafe verurteilt: einer Geldstrafe von 375.000 Euro.

Sieg von Deliveroo Beschäftigten in Frankreich
Veröffentlicht am 24. April 2022 von Berliner Aktion gegen Arbeitgeberunrecht unter: Link
Übersetzung aus dem Französischen von Klaus Meier (Link
Rapports de Force vom 19. April 2022 Bericht von Maia Courtois

Quelle: Rapports de Force, berlineraktiongegenarbeitgeberunrecht