07.07.2006 - von guenter.dworek
PRESSEMITTEILUNG NR. 0887 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 7. Juli 2006
Gleichbehandlungsgesetz:
Grüner Erfolg im Grundsatz, schwarz-roter Murks im Detail
Zur Beratung des Antidiskriminierungsgesetzes im Bundesrat erklären Irmingard
Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer:
Mit dem Gleichbehandlungsgesetz wird ein grünes Projekt im Ansatz
verwirklicht. Obwohl die große Koalition noch eine Menge Murks in das Gesetz hineinfabriziert hat, bringt es eine deutliche Verbesserung beim Diskriminierungsschutz.
Zentrale grüne Forderung war immer: Ein sachgerechtes Gleichbehandlungsgesetz darf niemanden ausgrenzen. Das haben wir erreicht. Die
Unionsministerpräsidenten und die FDP hatten gefordert, Behinderte, Lesben und Schwule, ältere Menschen (hier irrt die Pressemitteilung! Das Gesetz schützt ausdrücklich vor Altersdiskriminierung wegen des Lebensalters, also ausdrücklich nicht ausschließlich ältere BürgerInnen!!!) sowie religiöse Minderheiten aus weiten Teilen des Diskriminierungsschutzes auszuschließen. Damit sind sie gescheitert.
Die Diskriminierungsgründe Behinderung, Alter, sexuelle Identität und Religion sind vom Gesetz zusammen mit den Merkmalen ethnische Herkunft und Geschlecht nun auch umfasst. Das zeigt: Grüne Politik wirkt nachhaltig.
Allerdings produzieren die auf Druck der Unionsministerpräsidenten
vorgenommenen Änderungen am Gesetz Rechtsunsicherheiten. Nicht das ursprüngliche Gesetz, sondern schwarz-rote Verunklarungen schaffen ein
Beschäftigungsprogramm für die Gerichte.
Bei der Beweislast wird eine seit 25 Jahren im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerte und bewährte Regelung durch eine Unsinnsformulierung über zu
beweisende Indizien ersetzt. Durch weitere großkoalitionäre Änderungen fällt das Gesetz nun an einigen Punkten hinter die EU-Richtlinien zurück, zum Beispiel beim Kündigungsschutz, bei der Verbändebeteiligung oder den Sanktionen. Auch das wird zu Prozessen führen. Der Ausschluss des Merkmals Weltanschauung im Zivilrecht ist zudem verfassungsrechtlich bedenklich.
Einen Schlusspunkt setzt das Gleichbehandlungsgesetz damit nicht. Da die schwarz-roten Verwässerungen EU-Vorgaben missachten, wird das Gesetz bald
europarechtskonform nachgebessert werden müssen.
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Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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