18.07.2006 - von E.M.K.Göttingen, Sabine
Die Univ. Göttingen verlangt seit 2004 eine SonderStudiengebühr von Euro 250 von allen Studierenden, die über 60 Jahre alt sind.
Diese Gebühr wurde nun zum WS 2006 auf 800 Euro erhöht, die auch während des Promotionsstudiums zu bezahlen sind. Zusammen mit dem Semesterbeitrag sind dann jedes Semester knapp 1000 fällig.
Für mich ist das ein Verstoß gegen das DKG. Es trifft eine Gruppe, die ihren Beitrag für die Gesellschaft in Beruf und Kindererziehung bereits geleistet hat. Besonders ungerecht ist das Frauen gegenüber, die ihre Wünsche oft jahrzehntelang aus familiären Gründen zurückgestellt haben und zudem meist eine viel kleinere Rente bekommen, als die Männer. Eine schnelle Intervention wäre angebracht.
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