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+++ Bafög: Altersgrenze steigt auf 45 Jahre, Bafögsätze um sechs Prozent

Foto: H.S.

23.06.2022 - von bmbf + Hanne Schweitzer

Der Bundestag hat am 23.6. 2022 die Erhöhung der Bafögsätze um sechs Prozent beschlossen. Dazu noch eine Erhöhung von Freibeträgen und Schonvermögen. Alle Bafög-Geförderten sollen außerdem eine Einmalzahlung für einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro erhalten. Auch für Schüler und Auszubildende werden die Sätze angehoben. Die Erhöhung beginnt zum kommenden Schuljahresbeginn beziehungsweise zum Wintersemester 2022/2023.

Auch wird die ALTERSGRENZE für den Bezug von Bafög ANGEHOBEN. Ja, richtig gelesen! Die Altersgrenze wird angehoben: Wer bei Beginn einer förderungsfähigen Ausbildung das 45. Lebensjahr nicht überschritten hat, kann Bafög beantragen! Begründung der Bundesregierung, nachdem Jahrzehnte mit der entsprechenden Forderung ins Land gegangen sind: "denn auch später im Leben getroffene Entscheidungen für eine höher qualifizierende Ausbildung verdienen Unterstützung".

Mit der Anhebung des Lebensalters für den Bafög-Bezug müsste auch eine Anhebung des Lebensalters in der studentischen Krankenversicherung einhergehen. Bis zum 30. Juni 2022 ist aber weder auf der Seite des Ministeriums noch auf den einschlägigen Seiten der studentischen Krankenversicherungen von einer entsprechenden Anhebung der Altersgrenze die Rede. Wurde das vergessen? Ist man dort nicht so "schnell"? Oder will man alles beim Alten lassen, um sich ältere Studenten zu ersparen?

Mehr Infos unter: Link

Quelle: BMBF