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Vonovia senkt Heiztemperatur/ Wohnungsgenossenschaft dreht Mietern Warmwasser ab

Foto: H.S.

07.07.2022 - von Alexander Reich

7.7.2022: Deutschlands größter Immobilienkonzern Vonovia senkt Heizungstemperatur der Gas-Zentralheizungen in der Nacht ab
Die Leistung werde zwischen 23.00 und 6.00 Uhr auf 17 Grad Raumtemperatur reduziert, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit. Tagsüber werde wie gewohnt geheizt. Auch die Warmwasserversorgung sei von diesem Schritt nicht betroffen. Hier gebe es keine Einschränkungen beim Duschen oder Baden. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet.
Die Umstellung der Heiztemperatur soll nach Unternehmensangaben im Rahmen der Routinewartung der Heizungsanlagen vor Beginn der Heizperiode erfolgen. In einem Mieteraushang betonte Vonovia, das Unternehmen wolle mit diesem Schritt als verantwortungsvoller Vermieter dazu beitragen, Gas einzusparen und die Heizkosten zu begrenzen. Durch die Nachtabsenkung würden bis zu acht Prozent des Heizaufwands eingespart.
Vonovia besitzt mehr als 550 000 Wohnungen in Deutschland, Schweden und Österreich. Hinzu kommen rund 72 500 verwaltete Wohnungen./rea/DP/jha
Quelle: dpa-AFX + Börse.de Link

6.7.2022: Wohnungsgenossenschaft führt Warmduschzeiten ein
Alle warten auf den Zusammenbruch der Grundversorgung infolge des Wirtschaftskriegs gegen Russland. Einer musste zuerst zucken, und das war nun wohl Falk Kühn-Meisegeier. Der Geschäftsführer und Vorstand der sächsischen Wohnungsgenossenschaft Dippoldiswalde eG hat das warme Wasser in 300 Einheiten abdrehen lassen, die zentral mit Gas versorgt werden. ... Warmduschzeiten gibt es noch von vier bis acht, elf bis 13 und 17 bis 21 Uhr. Ansonsten bleiben die Leitungen seit dem 1. Juli 22 kalt. ... Nachts sei das warme Wasser schon länger abgestellt.
Hinweis des Deutschen Mieterbunds: Das Abschalten des warmen Wassers ist »nur bei ausdrücklichem Einverständnis aller Parteien möglich«, sonst »rechtlich unzulässig«, wie Jutta Hartmann am Dienstag gegenüber jW mitteilte: »Ist die Warmwasserversorgung nicht gegeben, ist die Wohnung mangelhaft, und der Mieter darf die Miete mindern.«
Alexander Reich für Junge Welt vom 6.7.2022 unter: Link

Quelle: Junge Welt, Börse.de