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Altersdiskriminierung beim TSC Gievenbeck in Münster - was ist seit mehr als einem Jahr geschehen?

Foto: H.S.

13.09.2022 - von Hanne Schweitzer

Am 13. Juli 2022 jährte sich zum ersten Mal der Rauswurf eines langjährigen Mitglieds des TSC-Gievenbeck in Münster vom Training der Basketballabteilung. Zwei Übungsleiter, Tim, Anfang 20 und Felix, Ende 20, teilten Ricardo Villanuevo Cruz mit, dass er nicht mehr teilnehmen darf. Mit 67 Jahren sei er dafür zu alt. (Siehe: Altersdiskriminierung im Sport - Mit 67 zu alt für Basketball? Bei altersdiskriminierung.de unter: Link )

Altersdiskriminierung blieb ohne Folgen

14 Monate sind mittlerweile vergangen, ohne dass der Vereinsvorstand oder die Übungsleiter eine versöhnliche Geste oder auch nur den Ansatz einer Entschuldigung wegen der stereotypen und stigmatisierenden Behauptung "zu alt", für nötig befunden haben. Keine Distanzierung, keine Dialogbereitschaft. Weder der Vorstand noch die Übungsleiter haben Stellung genommen zu ihrem negativen, selbstherrlichen Verhalten und zum unzulässigen Ausschluss Ricardos vom Training. Sie sitzen die Diskriminierung ihres Vereinsmitglieds aus, und tun so, als sei nichts passiert. Ricardo, der fast 25 Jahre lang nicht nur das Trikot des Sportvereins TSC getragen hat, sondern sehr aktiv war, und sich auch nicht lumpen ließ, wenn es darum ging, das Vereinsleben zu unterstützen, hat diese Respektlosigkeit nicht vergessen.

Ein paar Tage nach den Rauswurf hatte die Antidiskriminierungsstelle des DRK in Münster sowie die der Caritas mit einer schriftlich erteilten Vollmacht im Namen von Ricardo den Vorstand des TSC-Gievenbeck aufgefordert, sich zu entschuldigen und die beiden Übungsleiter von ihren Funktionen zu suspendieren. Das ist nicht passiert. Wenig hilfreich für Ricardo erwies sich auch seine Kontaktaufnahme mit dem Integrationsrat in Münster. Wie Ricardo sagt, weiß die Vorsitzende,Maria Salinas bis heute nicht was Sache ist. Außerdem sei sie laut der Aussagen von anderen Mitgliedern des Integrationsrates sehr belastet und habe keine Zeit, sich um die Belange von Ricardo zu kümmern.

Juristisch ist ein Ausschluss vom Training und damit von der aktiven Teilnahme am Vereinsleben als Kündigung der Mitgliedschaft zu werten. Wann ein Vereinsausschluss möglich ist, richtet sich aber nach der Vereinssatzung. Diese Satzung ist auf der Homepage des TSC-Gievenbeck nicht zu finden. Trotz mehrerer Aufforderungen, die Satzung an die Organisationen zu schicken, an die sich Ricardo um Hilfe gewandt hatte, reagierte der TSC-Gievenbeck bis heute nicht.

Altersdiskriminierung ist kein Kavaliersdelikt und alt sein ist keine Krankheit!

Hat man beim TSC-Gievenbeck nichts gehört von George Corones, dem 99-jährigen Australier, der 2018, bevor er zwei Jahre später, im Alter von 101 Jahren starb, vor begeisterten Zuschauern gleich zwei Schwimmweltrekorde in seiner Altersklasse bei den Trials in Queensland für die Commonwealth Games aufgestellt hat? Oder von Giuseppe Paterno. Der hat gerade an der Universität von Palermo mit 98 Jahren seinen Masterabschluss gemacht, nachdem er sich mit 93 Jahren immatrikuliert hatte.
"Alt sein" ist keine ansteckende Krankheit, die durch den Ausschluss eines älteren Menschen vom sozialen Leben bekämpft werden muss. Ricardo war in den Jahrzehnten seines sportlichen Lebens noch nie krank, noch nie verletzt und er hat auch keinen seiner Mitspieler je verletzt. Er ist inzwischen 68 Jahre, und kann sich die Schnürsenkel seiner Sportschuhe noch immer ganz alleine binden. Auch fährt er problemlos mit dem Fahrrad zum Sportplatz und das sogar hin und zurück. Der gebürtige Peruaner braucht dafür, ebenso wie beim Basketballtraining, keine Sauerstoffmaske und keine Begleitung, die ihn unterstützt.

Im letzten Jahr erschienen mehrere Berichte in den Westfälischen Nachrichten aus Münster über Ricardos Diskriminierung. Diese enthielten leider auch falsche Angaben. So war etwa in den Westfälischen Nachrichten zu lesen, er wolle in der 1. Herrenmannschaft mitspielen, obwohl er in der untersten Klasse, der Kreisliga-Truppe, trainiert hat. Auch hieß es, er habe einen Gesprächstermin mit dem TSC-Gievenbeck nicht wahrgenommen. Dabei wusste der Verein, dass eine schriftliche Entschuldigung seitens des TSC und die Suspendierung der Übungsleiter Ricardos Bedingungen für ein solches Gespräch waren. Diese Informationen hat der TSC-Gievenbeck aber weder gegenüber der lokalen Presse, noch gegenüber anderen Personen und Institutionen erwähnt. Bis heute ist Tim, einer der Übungsleiter, die Ricardos Rauswurf organisiert haben, noch immer der Ansprechpartner für alle, die sich für das Basketballspielen beim TSC interessieren. Welche Chancen da wohl die Älteren haben?

Das hiesige Altersbild ist noch immer auf Zahlen fixiert

Die Aussage, Ricardo sei zu alt, um am Basketballtraining teilzunehmen belegt exemplarisch dass in dieser Gesellschaft noch immer vorherrschende Altersbild. Es ist auf Zahlen fixiert statt auf die Fähigkeiten oder Lebensform eines Menschen. Das kalendarische Lebensalter gilt zu oft noch als das einzige Kriterium für die Entscheidung, ob jemand an einem Angebot teilnehmen darf oder nicht. Ältere Menschen gelten dann als eine Art Hindernis, das beseitigt werden muss.

Selbst im Profisport fällt an der Berichterstattung auf, dass sie immer dann, wenn jemand älter ist als die vermeintliche "Norm“, auf das Lebensalter fokussiert wird. So unlängst bei der Tennisspielerin Tatjana Maria. Fast alle SportjournalistInnen waren der Meinung, wegen ihres Alters sei die 22jährige Jule Niemeier die klare Favoritin für den Einzug ins Halbfinale von Wimbledon. Als aber Tatjana Maria wenige Tage vor ihrem 35. Geburtstag das Match gewann, wurden die Tennisexperten zu Kommentatoren ihres Alters: Halbfinale erreicht, und das in diesem hohen Alter! Dem inflationären Reden über das Recht auf Gleichbehandlung, wie es von JournalistInnen sowie Politik- und VerbandsfunktionärInnen so gerne betrieben wird, fehlt zu oft der Bezug zur Realität.

Die Anlaufstellen für Diskriminierung sind schwach

Als wenig hilfreich haben sich für Ricardo auch die Interventionen der Einrichtungen oder Gremien in Münster erwiesen, die den BürgerInnen als Anlaufstellen dienen sollen, wenn sie Diskriminierung erleben. Ist diese, wie in seinem Fall, nicht justiziabel, weil über Sportverbote wegen des Alters nichts im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz steht, sondern der Komplexität des sozialen Lebens und der Vorurteile seiner Akteure geschuldet ist, verhielten sie sich eher ratlos und zögerlich statt aktiv, offensiv und ausdauernd unterstützend.

Die Verwaltung ist meinungslos, die Politik ist nicht interessiert

Nun erhält der TSC-Gievenbeck, wie viele andere Vereine auch, Öffentliche Gelder zur Förderung des Breitensports. Aber auch die Geldgeber zeigten sich gänzlich unberührt von der irritierenden Erfahrung, die der gesunde und fitte Ricardo im Alter von 67 Jahren in Münster machen musste. Besonders das Sportamt Münster reagierte befremdlich. Die Mitarbeiterin des Sportamts, Rita Peters, sagte laut Ricardo, bei einem gemeinsamen Telefongespräch wegen seines Ausschlusses vom Training: "Altersdiskriminierung in Münster, dass haben Sie bestimmt falsch verstanden. So etwas gibt es in Münster nicht". Kerstin Dewaldt, die Leiterin des Sportamts in Münster hielt sich meinungslos bedeckt. In einer Mail schrieb sie: Ob Ricardo „aufgrund seines Alters oder aufgrund seines Leistungsvermögens nicht mehr bei dem Verein spielen dürfe, könne seitens des Sportamtes sowie des Stadtsportbundes leider nicht geklärt werden". Leider nicht geklärt werden? Da wurde ein älterer Bürger von der Teilnahme am Breitensport ausgeschlossen, und das lässt sich nicht klären?!
Ob der von Ricardo informierte Oberbürgermeister der Stadt, Markus Lewe (CDU) auch dieser Meinung ist? Bis heute hat er sich nicht zum Verhalten des TSC-Gievenbeck geäußert. Untätig blieb auch der Integrationsrat in Münster, und politische Parteien, die von Ricardo ebenfalls informiert wurden, reagierten genauso wenig, wie Ingo Weiss, der Präsident des Deutschen Basketball Bundes. Keine Distanzierung, Rüge oder Kritik am Verhalten des TSC-Gievenbeck ist erfolgt. "Gleichgültigkeit ist die mildeste Form von Intoleranz", kann man mit dem Philosophen Karl Jaspers nennen.
Solch ein ignorantes Verhalten passt nicht in eine älter werdende Gesellschaft, deren Haupt- und Nebenamtliche Funktionäre in jeder Sonntagrede die Aktivität älterer Menschen einfordern und die Wichtigkeit sportlicher Betätigung für die Gesundheit hervorheben.

Unterstützung kommt von woanders

Münster ist eine Stadt mit ca. 320.000 Einwohnern, darunter sind Dutzende Basketballer und Basketballerinnen, die über 40 Jahre sind und gerne weiter Basketball spielen würden. Aber außer dem SC Westfalia-Kinderhaus 1920 e.V. der zwei Mannschaften in der Kreisliga hat, und im Juni ein Basketballabschlussturnier für die Basketballsenioren ausrichtete, gibt es nur noch den UBC-Münster. Dort trainiert Ricardo, ohne wegen seines Alters schief angesehen zu werden, seit dem Herbst des letzten Jahres zweimal in der Woche und seit dem Sommer fast täglich im Freien. Der UBC hat seine 5. Mannschaft für die Kreisliga in der Saison 2022/2023 angemeldet. Andere Basketballangebote für Seniorenbasketballer gibt es in Münster zur Zeit nicht.

Zum Weiterspielen ermutigt wurde Ricardo von seinem Hausarzt und auch vom Sportwissenschaftler Professor Lothar Waldowski. Der ehemalige deutsche Basketballnationalspieler und Trainer führte die Herrenmannschaft des UBC-Münster 1969 zum Aufstieg in die zweigleisige Basketball-Bundesliga, und er war von 1979 bis 1989 Vorsitzender des UBC. Der heute 91 Jährige ermunterte Ricardo, weiter Basketball zu spielen, so lange er Lust dazu habe. Er selber hätte bis über 70 seinen Lieblingssport praktiziert.

Die "große" Politik und die Gleichbehandlung unabhängig vom Lebensalter

Zwischen den schriftlichen Erklärungen, Gesetzen und Pakten über die Gleichbehandlung wegen des Lebensalters und der Realität des täglichen Lebens existieren große Unterschiede. Warnungen vor den Folgen von Altersdiskriminierung werden von Politikern, in der Verwaltung und in weiten Teilen der Gesellschaft nicht gehört.

1976: Der Sozialpakt der Vereinten Nationen
Bereits 1976 ist der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights, ICESCR, Sozialpakt) der Vereinten Nationen völkerrechtlich in Kraft getreten.
Der Sozialpakt verpflichtet Staaten dazu, diskriminierungsfreien Zugang zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten zu gewährleisten, darunter die Rechte auf Gesundheit, Bildung, Arbeit, Wohnen, Wasser, Sanitärversorgung und Teilhabe am kulturellen Leben. Artikel 2 (1) des Sozialpakts legt eine progressive Umsetzung dieser Rechte fest: Vertragsstaaten müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um diese Rechte fortschreitend für alle zu verwirklichen.

2006: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
In Paragraf 19 heißt es:
(1) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die
1. typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (Massengeschäfte) oder bei denen das Ansehen der Person nach der Art des Schuldverhältnisses eine nachrangige Bedeutung hat und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen oder
2. eine privatrechtliche Versicherung zum Gegenstand haben, ist unzulässig.

2012: Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Artikel 21 lautet:
"Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten."
Artikel 25 lautet:
"Die Union anerkennt und achtet das Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben und auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben."

2016: Die Weltgesundheitsorganisation warnt vor den Folgen der Altersdiskriminierung
Die WHO hat deutlich auf die gesundheitlichen und psychischen Konsequenzen der in der Gesellschaft weit verbreiteten Altersdiskriminierung hingewiesen. Ältere, die das Gefühl hätten, anderen eine Last zu sein, drohten Depressionen und Einsamkeit, hieß es in der 2016 veröffentlichten Studie. Befragt wurden erstmals 83.000 Erwachsene ab 18 Jahren in 57 Ländern zu ihrer Einstellung gegenüber älteren Menschen. Die Studie zeige, dass „Altersdiskriminierung überaus verbreitet ist“, sagte der für das Thema zuständige WHO-Vertreter John Beard. Die heutige Einstellung gegenüber Älteren sei mit dem „Rassismus oder Sexismus von vor vielleicht 20, 30 oder 40 Jahren vergleichbar“, fügte er hinzu.

2020: Die Vereinten Nationen rufen 2021-2030 als Jahrzehnt des gesunden Alterns aus
Ziel der Dekade soll es sein, das Leben älterer Menschen sowie deren soziales und räumliches Umfeld zu verbessern und deren Gesundheit zu fördern. Eines der strategischen Ziele lautet: "Veränderung der Denk- und Sichtweise und des Handelns in Bezug auf Alter und Alterung". Sportämter, Sportvereine und Sportfunktionäre könnten davon gehört haben.

2021: Der Koalitionsvertrag der Ampelregierung (SPD, Grüne, FDP)
Die Worte "Altersdiskriminierung", "Altersfeindlichkeit" oder "Ageismus" fehlen im Koalitionsvertrag. Unter der Überschrift "Vielfalt" heißt es lediglich: "Jede und Jeder hat die gleichen Rechte, sollte die gleichen Chancen haben und vor Diskriminierung geschützt sein“. Warum bleibt Altersdiskriminierung im Koalitionsvertrag unerwähnt? Ältere Menschen sind ein wesentlicher Teil der gesellschaftlichen Vielfalt! Sie haben ein Recht auf ungehinderte Teilhabe an sozialer und kultureller Betätigung!

2021: Der gemeinsame Bericht von WHO und Vereinten Nationen
In einem gemeinsamen Bericht der WHO, dem Büro des Hochkommissars für Menschenrechte (OHCHR), der Abteilung für wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten der Vereinten Nationen (UN DESA) und dem Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) wird schnelles Handeln zur Umsetzung effektiver Anti-Ageismus-Strategien gegen Ungleichbehandlungen wegen des Lebensalters angemahnt. Altersdiskriminierung, so heißt es, führe zu schlechterer Gesundheit, sozialer Isolation, früherem Tod und koste die Volkswirtschaften Milliarden. Altersdiskriminierung sei eine Geißel der Menschheit.

2022: Die neue Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes
Ferda Ataman fordet - wie schon etliche vor ihr, eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Das hiesige Antidiskriminierungsrecht greift in vielen Fällen nicht. Ataman in der WELT vom 8.9.2022: "Wir reden beim Thema Diskriminierung kaum über Alter. Ich fürchte, viele Menschen halten es für normal, deswegen benachteiligt zu werden, sagte sie der Zeitung. Auf Ricardo und seine Diskriminierung im Sport trifft das nicht zu. Er hält die von ihm erlebte Altersdiskriminierung nicht für "normal". Er freut sich aber darüber, dass Ataman plant, die längst überfällige Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes kräftig anzuschieben, und dass sie sich eine Aufnahme des Diskriminierungsgrunds "Alter" ins Grundgesetz wünscht.


Klagen oder nicht?

Vor kurzem hat sich ein Fachanwalt bei Ricardo gemeldet. Er hat ihm vorgeschlagen, über den Klageweg nachzudenken und juristische Schritte gegen den Ausschluss vom Basketballtraining wegen seines Lebensalters einzuleiten. Dieser Weg, den Ricardo eventuell gehen will, falls sich der TSC weiterhin nicht rührt, ist kompliziert, zeitaufwendig und er wäre ein Präzedenzfall, der womöglich bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verfolgt werden müsste. Eine Entscheidung hat Ricardo noch nicht getroffen. Aber seine Empörung über die Diskriminierung und Ausgrenzung durch den TSC-Gievenbeck ist nicht verschwunden. Und seine Enttäuschung über die mangelnde Unterstützung ist nicht verflogen. Kein Wunder, dass sich seine Wahrnehmung für jede Art von Altersdiskriminierung in allen gesellschaftlichen Bereichen in den letzten Monaten geschärft hat. Überall wird zwar mehr Diversität und mehr Vielfalt gefordert. Doch die Älteren sind damit nicht gemeint. Ihre Lobby ist schwach.

Es bleibt zu hoffen, dass die Sachverständigen der jüngst berufenen bundesdeutschen "Neunten Altenberichtskommission", die den Auftrag haben, die Potenziale und Teilhabe älterer Menschen zu untersuchen, ihre Augen und Ohren öffnen, für die TeilhabeVERWEIGERUNGEN, die ältere wie jüngere Menschen trotz ihrer Potenziale täglich erleben müssen. Für Ricardo aber auch für die Menschen, die Angst haben, sich gegen Altersdiskriminierung zu wehren, oder sie ignorieren, wäre das eine große Unterstützung und auch eine Genugtuung.

Ergänzung
Im australischen Bundesstaat New South Wales wäre Ricardo Villanuevo Cruz vor der Altersdiskriminierung seines Vereins geschützt. Im Anti-Discrimination act aus dem Jahr 1977 steht:

Registrierte Clubs

(1) Es ist rechtswidrig, wenn ein registrierter Club eine Person (die nicht unter 18 Jahre alt ist) aufgrund ihres Alters diskriminiert, indem er

(a) durch Ablehnung oder Nichtannahme des Antrags der Person auf Mitgliedschaft im Club, oder

(b) in den Bedingungen, unter denen er bereit ist, die Person als Mitglied in den Club aufzunehmen.

(2) Es ist rechtswidrig, wenn ein eingetragener Club ein Mitglied des eingetragenen Clubs aus Gründen des Alters diskriminiert

(a) durch Verweigerung oder Einschränkung des Zugangs zu einer Leistung des Clubs, oder

(b) indem er dem Mitglied die Mitgliedschaft im Club verweigert oder die Bedingungen für diese Mitgliedschaft ändert, oder

(c) das Mitglied einer anderen Benachteiligung aussetzt.

(3) Nichts in Subsection (1) oder (2) gilt für oder in Bezug auf einen eingetragenen Club, der

(a) der als Hauptzweck die Bereitstellung von Leistungen für Personen eines bestimmten Alters oder einer bestimmten Altersgruppe hat, oder

(b) der verhindert, dass der Club verschiedene Kategorien der Mitgliedschaft für Mitglieder unterschiedlichen Alters oder unterschiedlicher Altersgruppen beibehält.

(4) Bei der Feststellung, ob der Hauptzweck eines eingetragenen Clubs der in Unterabschnitt (3) (a) genannte ist, ist Folgendes zu berücksichtigen

(a) der wesentliche Charakter des Clubs, und

(b) das Ausmaß, in dem die Geschäfte des Clubs so geführt werden, dass die Personen, die in erster Linie in den Genuss der Vorteile einer Mitgliedschaft kommen, dem relevanten Alter oder der relevanten Altersgruppe angehören, und

(c) alle anderen relevanten Umstände.

Quelle: diverse

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