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Helios will bestehende Tarifverträge ignorieren

Foto: H.S.

19.07.2022 - von Dr. Geffken

Zum 1. Januar diesen Jahres ging der Betrieb der „Helios-Klinik Sahlenburg“ auf die „Helios Klinik Cuxhaven“ über. Das bedeutete nach geltendem Arbeitsrecht, daß auch die Beschäftigungsverhältnisse der Mitarbeiter der Klinik Sahlenburg auf den Arbeitgeber Helios Cuxhaven übergingen. Normalerweise ist damit kein Nachteil für die Beschäftigten verbunden, denn die Arbeitsbedingungen fuer die vom Übergang betroffenen Beschäftigten bleiben für mindestens 1 Jahr unverändert (§ 613a BGB). Doch für die meisten der Beschäftigten des Betriebs in Sahlenburg war der Arbeitgeberwechsel dennoch mit erheblichen Einkommenseinbußen verbunden. Sie müssen (trotz Corona und hohen Belastungen) Gehaltseinbußen zwischen 350 bis 1000 Euro hinnehmen. ...

Helios begründet dies damit, daß die Arbeitsbedingungen beim neuen Arbeitgeber auch durch einen Tarifvertrag geregelt seien und dieser Tarifvertrag nun auch für die „Sahlenburger“ gelte. Allein 6 Beschäftigte haben Zahlungsklage beim Arbeitsgericht Stade erhoben und begründen diese damit, daß der neue Tarifvertrag für sie nicht gelte, weil sie nicht Mitglied der den Tarifvertrag schließenden Gewerkschaft seien. Damit seien sie nicht „tarifgebunden“.

Bei einem Wechsel zu einem anderen Tarifvertrag beim Betriebsnachfolger sei aber eine beiderseitige Tarifbindung Voraussetzung. Helios ist allerdings der Auffassung, daß in den Arbeitsverträgen der Betroffenen auch auf alle möglichen künftigen Tarifverträge Bezug genommen worden sei, sodass der bei Helios Cuxhaven geltende (schlechtere) Tarifvertrag ohne weiteres nach dem Betriebsübergang auch für die ehemals in Sahlenburg beschäftigten Pflegekräfte gelte.

Eine Einigung der Parteien kam bisher nicht zustande. Der Vorsitzende der Kammer 1 betonte in der letzten Güteverhandlung eines der Fälle, daß der Rechtsstreit „spannende Fragen“ des Arbeitsrechts berühre und wollte sich noch nicht festlegen.

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Quelle: Dr. Geffken