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Gerling: Versicherung gegen Diskriminierung

24.07.2006 - von wrs

Ausgerechnet die Branche, die bis zuletzt alle Einflußmöglichkeiten genutzt hat, um z.B. in der Versicherungswirtschaft aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz herauszuhalten, bietet jetzt eine Versicherung gegen Diskriminierung an. Nicht für Bürgerinnen und Bürger, nein, für Unternehmen.

Als erster Versicherer hat die Gerling-Konzern Allgemeine Versicherungs-AG eine Rechtsschutzversicherung für Unternehmen eingeführt, die sich gegen Ansprüche aus dem "Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz" (AGG) - besser bekannt unter dem früheren Namen "Antidiskriminierungsgesetz" - zur Wehr setzen wollen.

Die EU-weit geltende Gerling-Antidiskriminierungs-Rechtsschutzpolice verspricht, sämtliche Kosten, die im Rahmen der Abwehr dieser Ansprüche entstehen, sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Stadium zu erstatten.

Dazu zählen die Kosten des eigenen Rechtsanwalts sowie Gerichts-, Sachverständigen- und Zeugenkosten. Verliert das versicherte Unternehmen den Prozess, werden auch die Kosten der klagenden Partei übernommen.

Mitversichert in der Gerling Antidiskriminierungspolice sind auch Ansprüche gegen Unternehmen im Bereich des allgemeinen Zivilrechts, soweit sie auf AGG-Verletzungen beruhen. Auch im privaten Rechtsverkehr gilt bei Verstoß gegen das AGG die Schadenersatz-Haftung in voller Höhe und die Entschädigung für immaterielle Schäden.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2609
Quelle: wrs.de

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