Gilt AGG nicht für Bundesagentur für Arbeit?
27.07.2006 - von Name + Adresse sind der Redaktion bekannt
Die Bundesagentur für Arbeit versucht auf ihrem Onlineportal "www.arbeitsagentur.de" im Menü Arbeit- und Ausbildungssuchende/ Stellenangebote suchen", mit einem allgemeinen Haftungsausschluss unter Bezug auf das Teledienstegesetz, ihre eklatanten Verstöße gegen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu rechtfertigen.
Der entsprechernde Text lautet wie folgt:
"Haftungsausschluss der Bundesagentur für Arbeit.
Die Bundesagentur für Arbeit haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit von Stellen- oder Bewerberangeboten, die durch registrierte Nutzer selbst in das Portal arbeitsagentur.de eingestellt wurden (§§8 und 11 Teledienstegesetz - TDG). Dies gilt auch dann, wenn solche Angebote durch die Bundesagentur für Arbeit an private Internet-Jobbörsen übermittelt werden.
Die Bundesagentur für Arbeit haftet ebenso
nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit von Angeboten in anderen Internet-Jobbörsen, auf die das Portal arbeitsagentur.de verlinkt ist.
[*]
Die Bundesagentur für Arbeit haftet nicht für Schäden, die den Nutzerinnen oder Nutzern durch Computerviren oder sonstige schädigende Mechanismen entstehen, die durch Datenaustausch mit privaten Internet-Jobbörsen in das Portal arbeitsagentur.de eingebracht wurden.
Dieser Haftungsausschluss muss nicht hingenommen werden. Die Bundesagentur für Arbeit dokumentiert damit lediglich,
dass sie weiß, dass in
ihrem Internetportal gegen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verstoßen wird und werden kann.
Deshalb - Was für Krethi und Plethi gilt, sobald das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist, muss doch wohl erst recht für eine Behörde gelten, die einzig und allein aus Steuermitteln finanziert wird. Es ist nicht einzusehen, dass die Agentur nicht in der Lage sein soll, ihre Eingabemasken so zu gestalten, dass alle relevanten Diskriminierungsmerkmale wie z.B. Lebensalter, Geschlecht, Behinderung oder ethnische Herkunft NICHT in dieser Eingabemaske eingetragen werden können.
Wenn der Agentur dieses simple Vorgehen nicht gefällt, muss die Agentur selbst dafür Sorge tragen, dass ungesetzliche Angaben unverzüglich aus Stellenangeboten und Stellengesuchen entfernt werden. Die Bundesagentur für Arbeit muss verpflichtet werden, ihr Internetportal auf Gesetzesverstöße zu überprüfen.
Der zur Zeit gültige allgemeine Haftungsausschluss wird die Bundesagentur nicht vor Abmahnungen durch Anwälte schützen. Denn die wird es, anders als andere Arbeitssuchende freuen, wenn die Agentur tagtäglich gegen das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ verstößt.
Beispiele für Stellenangebote, die nicht den geltenden Gesetzen bzw. EU-Richtlinien entsprechen, finden Sie auf unserer Webseite unter > Arbeit. Das beeindruckenste davon ist noch immer das Stellenangebot für eine ab 16Jährige Buchhalterin.Link:
http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=1419Quelle:
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