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Diskriminierungsverbot auch für Behörden ?

Foto: H.S.

05.08.2023 - von Gudrun Mallwitz

Momentan stellt der Staat an sich selbst niedrigere Standards gegen Diskriminierung als an die Privatwirtschaft, beklagt die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman. Das schwäche das Vertrauen. Kommunen können viel dazu beitragen, gegen Diskriminierung vorzugehen, so Ataman im Interview mit KOMMUNAL.
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KOMMUNAL: Frau Ataman, wie viele Beratungsanfragen gab es im vorigen Jahr bei der Antidiskriminierungsstelle?

Ferda Ataman: Bei uns sind insgesamt 8.827 Beratungsanfragen eingegangen. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einem Anstieg um 14 Prozent. Im Vergleich zu 2019 – dem Jahr vor der Pandemie – haben sich die Anfragen sogar verdoppelt. Die große Mehrheit, über 6.600 Fälle, betrafen mindestens ein im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geschütztes Diskriminierungsmerkmal. Auch das ist ein absoluter Rekordwert. Die Zahlen machen mir als Antidiskriminierungsbeauftragte Sorge. Gleichzeitig sehe ich darin aber auch eine positive Entwicklung. Denn die Zahlen zeigen: Immer mehr Menschen lassen sich Diskriminierung nicht einfach gefallen. Sie informieren und wehren sich.

In welchen Bereichen sehen die Menschen sich in Deutschland vor allem diskriminiert?

Die meisten Anfragen gab es im Jahr 2022 zu Diskriminierungen bei der Jobsuche oder am Arbeitsplatz selbst. Danach kommen Fälle, die sich beim Zugang zu „Gütern und Dienstleistungen“ ereigneten, also bei sogenannten Alltagsgeschäften. Das bedeutet, Menschen wurden zum Beispiel beim Restaurantbesuch oder bei der Eröffnung eines Bankkontos benachteiligt. Am häufigsten haben sie uns von rassistischer Diskriminierung berichtet. 43 Prozent der Beratungsanfragen kamen dazu. 27 Prozent der Menschen haben sich bei uns gemeldet, weil sie aufgrund einer Behinderung Diskriminierung erlebt haben. 21 Prozent der Menschen wurden wegen des Geschlechts oder der Geschlechtsidentität diskriminiert.

Wie sieht es in den Behörden aus?

Rund ein Fünftel aller Diskriminierungsfälle, die bei uns eingehen, geht von staatlichen Stellen aus. Im Jahr 2022 haben sich über 1000 Menschen bei uns gemeldet, die bei Ämtern und Behörden diskriminiert wurden. Anders als in der Privatwirtschaft greift der Diskriminierungsschutz des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hier aber nicht.
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Quelle: KOMMUNAL