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Berichterstattung über Altersdiskriminerung von KFZ-Versicherungen: Fehlanzeige

Foto: H.S.

12.10.2022 - von Gerhard Wollank

Die Macht und die Einflussnahmen der Kfz-Versicherungen sind offensichtlich unermesslich groß. Auf meine Anregung hin, die folgenden Aussagen, die hier nur in Kurzfassung wiedergegeben sind, zu veröffentlichen, erhielt ich von den Redakteuren bundesdeutscher Tageszeitungen, der Verbaucherzentrale und den nachdenkseiten die weiter unten stehenden Antworten.

Prof. Wollank: Vom Alter abhängiger Aufschlag auf den Beitrag für die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Die Versicherungen erheben Altersaufschla?ge auf den Beitrag für die Kfz- Haftpflichtversicherungen. Bei der Berechnung der Hohe des Altersaufschlags wird die fehlerhafte Statistik der BaFin und nicht die Statistik der jeweiligen Versicherung zu Grunde gelegt.

Beispielsweise betragen bei der Versicherung „Ungenannt“ die Altersaufschla?ge gegenüber dem Kfz-Beitrag der 40-Ja?hrigen bei den:
60-ja?hrigen Versicherungsnehmern 8 %,
70-ja?hrigen Versicherungsnehmern 10 %,
76-ja?hrigen Versicherungsnehmern 45 %,
82-ja?hrigen Versicherungsnehmern 102 %.

Diese mit dem Beitragsrechner angebotenen Altersaufschla?ge können vermieden werden. Melden Sie Ihr Auto auf eine/n jüngere/n Versicherungsnehmer/in um. Im Vordruck kreuzen Sie bitte das Kästchen „Schadensfreiheitsrabatt übernehmen“ an.

Wenn die Versicherungen bei der Berechnung der Kfz-Beiträge ihre eigenen Statistiken zu Grunde legen würden, müsste der Beitrag für die 82-Ja?hrigen geringer ausfallen, als der Beitrag für die 40-ja?hrigen Versicherungsnehmer/innen.

Eine korrekte Auswertung der Statistik der Kfz-Versicherung würde ergeben: Ab etwa 70 Jahren sind die Werte des Alterszuschlags deswegen kleiner als bei den 40-ja?hrigen Versicherungsnehmer/innen, weil bei den über 70 Jahre alten Kfz-Halterinnen und Kfz-Haltern die jährlich gefahrene Strecke und der davon abhängige von der Versicherung zu erstattende Schadenbedarf wesentlich kleiner sind als bei den 40-Ja?hrigen.

Antworten der (ach so unabhängigen) Presseorgane:

- Kölner Stadt-Anzeiger Anlage
„Wir werden auch weiterhin nicht über das Thema berichten.“

- Frankfurter Allgemeine Zeitung
„innerhalb von 8 Wochen keine Antwort erhalten.“

- Verbraucherzentrale
„Wir bedauern, dass wir Ihnen thematisch in dieser Angelegenheit leider nicht weiterhelfen können und empfehlen, sich an einen Versicherungsmathematiker zu wenden.“

- NachDenkSeiten
Unser Problem: normalerweise veröffentlichen wir keine Beiträge, bei denen wir nicht wenigstens den Ansatz eines Verständnisses zur Sache haben. Im konkreten Fall ist es keinem von uns hier in der Redaktion möglich, diesen Sachverstand zu entwickeln. Deshalb würden wir darauf verzichten, ihren Beitrag ins Netz zu stellen.Anmerkung: Benötigt man einen speziellen Sachverstand, um die oben genannten Aussagen verstehen zu können?


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Quelle: Gerhard Wollank