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07.03.2024 - von Richard Rother
Scharfe Kritik am Versuch der bayerischen Staatsregierung, die Einführung bedarfsgerechter Personalvorgaben für die Krankenhauspflegeim Bundesrat zu verhindern, übt ver.di. Bayern hat in der Länderkammer beantragt, die entsprechende Verordnung zur PPR 2.0 abzulehnen. „Das ist gefährlich für die Sicherheit der Patientinnen und Patienten und ein Affront gegen die Beschäftigten der Krankenhäuser“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Auch Bayerns Staatsregierung hat in Sonntagsreden immer wieder erklärt, die Überlastung der Pflegekräfte müsse überwunden werden. Doch jetzt will sie die entscheidende Maßnahme zur Entlastung auf den letzten Metern sabotieren. Diese Politik ist verlogen und unverantwortlich.“
Die Gewerkschafterin forderte die anderen Bundesländer eindringlich auf, den Vorstoß aus Bayern abzulehnen und die Verordnung zu beschließen. „Die PPR 2.0 ist getestet und praktikabel. Die Personalbemessung wird die Situation von Patienten und Beschäftigten tatsächlich verbessern – wenn sie schnell und konsequent umgesetzt wird“, betonte Bühler.
Doch die bayerische Staatsregierung wolle die Vorgaben durch Ausnahmen und die Verwässerung von Sanktionen aushebeln, noch bevor sie beschlossen sind. „Damit würde das Instrument wirkungslos und die Not der Patientinnen und Patienten aufgrund des Personalmangels bliebe bestehen.“ Das zeigten die Erfahrungen mit der Personalbemessung in der Psychiatrie, der PPP-RL, die flächendeckend unterlaufen werde.
Verantwortungslos sei auch der bayerische Vorstoß, die bestehenden Untergrenzen für das Pflegepersonal abzuschaffen, bevor die PPR 2.0 überhaupt wirkt. „Die Untergrenzen schreiben nur das absolute Minimum fest – auch für Bereiche wie den Nachtdienst, die noch nicht von der PPR 2.0 erfasst sind“, erläuterte Bühler. „Sie abzuschaffen, würde Menschenleben aufs Spiel setzen.“
Im Auftrag der Konzertierten Aktion Pflege hatten ver.di, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Deutsche Pflegerat die PPR 2.0 bereits 2019 gemeinsam ausgearbeitet. Doch der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ignorierte das Konzept. Erst sein Nachfolger Karl Lauterbach (SPD) hat die entsprechende Verordnung auf den Weg gebracht, die am 22. März dem Bundesrat vorliegt.
„CSU und Freie Wähler fahren ein durchschaubares Manöver, um falsche politische Entscheidungen der Vergangenheit zu kaschieren. Der bayerische Irrweg hieße: weiter so in den Abgrund“, kritisierte Bühler. „Die Abwärtsspirale aus schlechten Arbeitsbedingungen, Berufsflucht und Personalnot muss endlich durchbrochen werden. Eine bedarfsgerechte Personalausstattung und gute Arbeitsbedingungen sind dafür entscheidend.“ Die Gewerkschafterin verwies auf die Studie „Ich pflege wieder, wenn…“, die ein großes Potenzial zusätzlicher Pflegefachkräfte aufzeigt, die bei besseren Bedingungen in ihren Beruf zurückkehren bzw. ihre Arbeitszeit aufstocken würden.
Weitere Informationen und Link zur Studie „Ich pflege wieder, wenn…“ Link
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