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14.08.2023 - von Bundesgerichtshof
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision einer Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichts Frankfurt am Main vom 11. November 2022 verworfen, durch das diese wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden war.
Nach den Feststellungen des Landgerichts erstickte die 42-jährige Angeklagte am 22. Januar 2022 das 100-jährige Opfer mit einem Kissen in dessen Bett in Frankfurt-Sachsenhausen, um einen vorangegangen Hausfriedensbruch und Diebstahl zu verdecken. Zuvor hatte sie als vormalige Pflegerin des Opfers unbemerkt deren Haus- und Wohnungsschlüssel entwendet und sich auf diese Weise widerrechtlich Zutritt zu der Wohnung verschafft.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision durch Beschluss vom 2. August 2023 - 2 StR 204/23 als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
LG Frankfurt am Main - Urteil vom 11. November 2022 - 5/22 Ks 3490 Js 203341/21 (19/21)
Karlsruhe, den 11. August 2023
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