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Broschüre zum Betreuungsrecht

15.01.2006

Das Betreuungsrecht regelt, wie und in welchem Umfang für eine hilfsbedürftige Person vom Gericht eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wird.

Die Grundzüge des Betreuungsrechts mit dem Stand Juli 2005 werden Ihnen in der Broschüre „Betreuungsrecht“ des Bundesjustizministeriums dargelegt. dargelegt.

Sie finden z. B. Informationen darüber, unter welchen Voraussetzungen eine Betreuung angeordnet wird und wie sie sich auswirkt, welche Aufgaben ein Betreuer hat und wie die Tätigkeit des Betreuers in persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten aussieht. Im Anhang der Broschüre werden Hinweise gegeben, wie man für den Fall einer möglichen eigenen Betreuungsbedürftigkeit vorsorgen kann. Ausführlich wird dabei auf die sogenannte Vorsorgevollmacht eingegangen. Sie finden dort auch konkrete Vorschläge für die Formulierung einer solchen Vollmacht.

Den Text der Information finden Sie zum Download. Darüber hinaus stehen Ihnen als gesonderte Dateien Muster für eine Vorsorgevollmacht, für eine Konto-/Depotvollmacht, Vorsorgevollmacht und für eine Betreuungsverfügung zum Ausdrucken zur Verfügung.

Zusätzlich stehen Ihnen das Datenformular für Privatpersonen "P" und das Zusatzblatt Bevollmächtigte/Betreuer für Privatpersonen "PZ" zur Eintragung in das Zentrale Register bei der Bundesnotarkammer zum Ausdruck zur Verfügung.

Gehen Sie auf die Webseite:

Link: http://www.bmj.bund.de/enid/752191f9b41930de9bc639786413fa16,0/Ratgeber/Betreuungsrecht_kh.html

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