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Wird Altersdiskriminierung steuerlich gefördert?

Foto: H.S.

03.05.2023 - von Seniorenbeirat Koblenz

Auf seiner letzten Plenarsitzung am 30. März 2023 hat der Seniorenbeirat der Stadt Koblenz einstimmig die folgende Entschließung verabschiedet.

"Der Seniorenbeirat #der Stadt #Koblenz hat sich seit 2015 mehrfach gegen die Benachteiligung älterer Menschen im öffentlichen und privaten Bereich gewandt. Der Rat der Stadt Koblenz hat sich mit seiner einstimmig verabschiedeten Entschließung vom 27. September 2018 gegen Altersgrenzen im Ehrenamt, die auch vom Kreistag Mayen-Koblenz und von der Landesseniorenvertretung Rheinland Pfalz übernommen wurde, für die Abschaffung von Altersdiskriminierung im Öffentlichen Bereich ausgesprochen.

Leider gibt es bekanntlich nach wie vor auch im privaten Bereich #Altersgrenzen, sogar in Satzungen gemeinnütziger Vereine, die Mitglieder ab einem bestimmten Alter von der Wahl in V#orstandsämter ausschließen. Derartige Regelungen in Vereinssatzungen erfüllen unseres Erachtens eindeutig den Tatbestand von #Altersdiskriminierung.

Der Anerkennungsbescheid des Finanzamtes bedeutet praktisch eine Hinnahme dieser Altersdiskriminierung, obgleich diese im Blick auf Selbstverwirklichung der Persönlichkeit und Gleichheit vor dem Gesetz verfassungsrechtlich bedenklich ist. Darüber hinaus sind derartige Altersgrenzen mit den Artikeln 21 und 25 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union unvereinbar.

Der Seniorenbeirat spricht sich daher für eine durchgehende Überprüfung der Gemeinnützigkeit seitens der zuständigen Finanzämter beim Vorliegen altersdiskriminierender Satzungsbestimmungen aus.

Die Entschließung ist Stadtvorstand und Ratsfraktionen zugegangen und liegt zur Zeit der Landesseniorenvertretung Rheinland Pfalz zur Beratung vor; um Unterstützung soll auch die #Landesregierung gebeten werden."

Seniorenbeirat der Stadt Koblenz

Der Seniorenbeirat ist ein 1997 eingerichtetes beratendes Gremium des Stadtrates, das die über 60 Jahre alte Bevölkerung vertritt (aktuell 28 Prozent, 32.000 Personen). Rechtsgrundlage ist Paragraph 56 a der Gemeindeordnung von Rheinland Pfalz. Vorsitzender ist seit 2014 Prof. Dr. Heinz Günther Borck.

Quelle: https://www.guetsel.de/content/64103/2750676.html