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Brief an Christian Dürr, Vorsitzender der Freien Demokraten im Bundestag

Foto: H.S.

08.12.2022 - von Horst Gehring, H. Debusmann

Horst Gehring an Christian Dürr MdB

Stärkung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge

Sehr geehrter Herr Dürr,[/b]

eine Ergänzung der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung durch kapitalgedeckte Formen der privaten und betrieblichen Vorsorge ist sinnvoll und erforderlich, um unterschiedliche Risiken auszugleichen und eine zukunftsfeste Finanzierung auf möglichst breiter Basis zu erreichen.

Durch die derzeitige Inflationsrate von derzeit 10 Prozent wird die Lebenssituation vor allen für die 30 – bis 59jährigen immer bedrohlicher. Ich denke, wir sind von einer individuellen Lösung weit entfernt. Ein Schwerpunkt ist nach Meinung von Sozialexperten auch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz vom 01.01.2004. Inzwischen haben auch viele jüngere Arbeitnehmer über Eltern und Großeltern erfahren müssen, dass Ihnen bei Erreichen der Auszahlungsphase in der betrieblichen Altersvorsorge ein realer Verlust in Höhe von 120 Monatsraten droht.
Trotz jahrelanger Bekundungen ist es auch der FDP nicht gelungen, sie „sogenannte Doppelverbeitragung“ bei der Kranken- und Pflegeversicherung abzuschaffen. Leider stehen die Rentner und Vorsorgenden nicht mehr im Mittelpunkt der Gesellschaft.

Um ganz ehrlich direkt zum Punkt zu kommen: Auf absehbare Zeit wird es im Angesicht geplünderter Sozialkassen leider eher um höhere Beitragsbelastungen als Beitragssenkungen gehen. Zwar hat Bundeskanzler Scholz mehrfach eine fiskalische Lösung in dieser Legislaturperiode versprochen, ich glaube zurzeit aber nicht, dass der Punkt „Doppelverbeitragung“ nochmals aufgegriffen wird.

Die Politik suggeriert derzeit, sie hätte unbegrenzt Geld
Wie soll ich sonst die Kosten für ein Pressephoto von Minister Habeck verstehen, der zu Lasten der Steuerzahler für ein besseres Erscheinungsbild 400 000 Euro verschwendet? Arbeitnehmer wissen aber nicht, wie sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

Im Mai 2021 haben Sie noch die Höhergruppierungskosten für ca. 200 ausscheidende Beamte in die Endstufe auf das schärfste kritisiert. Es ist schon erstaunlich, dass man die Politik der damaligen Großen Koalition in aller Schärfe angreift, die eigenen Ampel-Koalitionspartner aber verschont. Verständlich, dass das bei vielen Bedürftigen heftige Kritik auslöste!!!

Ebenso verhält es sich mit der Ungleichbehandlung von ca. drei Prozent freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit 18 Jahren kämpft diese Gruppe um ihre berechtigten Forderungen. Ein Punkt also, den bereits die FDP 1994 auf ihre Fahnen geschrieben hatte!

So eine Politik schafft kein Vertrauen sondern verunsichert Bürger! Ich habe durchaus Verständnis für Ihren hohen Arbeitsaufwand, so dass man nicht jeden Brief oder jede E-Mail beantworten kann. Hier geht es aber um existentielle Fragen, die einer Klärung bedürfen!

Ihr Kollege Linnemann (CDU) hat schon seit langer Zeit die Bedeutung der steigenden Pensionen im Beamtentum erkannt und zu Recht eine Überprüfung dieser Ausgaben gefordert. Mittlerweile begreifen auch Beamte wie Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts, dass es angesichts dieser Diskrepanz zwischen Pensionen und Renten so nicht weitergehen kann. Schlegel forderte laut „Bayerischen Rundfunk“ eine „Rentenversicherung für alle“. Beim Bayerischen Sozialrechtstag forderte er radikale Änderungen. Das Sozialrecht benötige ein tragfähiges Konzept, um für die kommenden Herausforderungen gerüstet zu sein. Eine Forderung, die ich bereits im Januar 2004 für ver.di in Osnabrück erhoben habe.

Ukraine-Krieg, Energiepreisexplosion, Flüchtlinge: An Krisen mit Spaltungspotenzial mangelt es wahrlich nicht. Dass die Hürden für die Reform einer betrieblichen Altersversorgung zu den drängendsten Problemen gehören, haben offensichtlich viele Politiker nicht mitbekommen. Die öffentliche Aufmerksamkeit und die Solidarität sind verschwunden. Es gibt aber Momente, da bleibt selbst einem hart gesottenem Sozialexperten die Spucke weg. Unterschiedliche Meinungen müssen in der Politik möglich sein. Wer aber Unwahrheiten verbreitet, hat in der Politik nichts mehr zu suchen. So behauptete Herr Gava von der SPD (MdB) in einem Bürgergespräch, dass eine Abschaffung der Doppelverbeitragung durch die Rechtsprechung nicht mehr machbar ist. Solche Fake News fallen auch auf die Ampel-Koalition zurück. Beschwerden gegenüber der SPD blieben seit Wochen von der SPD unbeantwortet.

Wie abwertend z.B. die SPD die Bürger behandelt, ist auch durch die Presse gegangen
Für viele Zuschauer war es ein politischer Suizid vor laufender Kamera. Es ist tatsächlich erschreckend ernst gemeint, was Elfriede – „Elfie“ – Handrick vom Vorstand der SPD-Wustermark im Wahlkampf 2019 in Brandenburg gesagt hat und das ZDF ausstrahlte. Die adrett frisierte, elegante graue Dame, die nicht so aussieht, als müsse sie sich ihren Lebensunterhalt Sorgen machen, sagt da, sichtlich genervt, in bestem Hochdeutsch in die Kamera: „Ich finde es nicht richtig," dass man immer die Sorgen und Nöte der Bevölkerung ernst nehmen muss. Was haben die denn für Sorgen und Nöten? Solche Aussagen schaden auch Politikern, die ihren Job ernst nehmen.
(Nachzulesen im Internet: SPD-Ohrfeige für Wähler vor laufender Kamera im ZDF 16.08.2019 zur besten Sendezeit)

Die Probleme der 21 Millionen Rentner
Nach einer offiziellen Schätzung soll die gesetzliche Rente nächsten Sommer in Westdeutschland um rund 3,5 Prozent steigen. Konkret bedeutet die mögliche Erhöhung im Jahr 2023 bei einer Rente von 1.000 Euro ein Plus von 35 Euro im Westen. Bei 2.000 Euro Rente beträgt das Mehr im Westen folglich sogar 70 Euro. Bloß: Für wen ist eine so hohe Rente überhaupt möglich? Zum Vergleich: Der Deutschen Rentenversicherung Bund zufolge lag Ende 2021 die durchschnittliche Bruttorente bei Rentnern, die mindestens 35 Beitragsjahre aufweisen können, bei 1.467 Euro.

Mit anderen Worten: Um 2.000 Euro Rente beziehen zu können, muss der Verdienst entsprechend hoch gewesen sein. Den die Höhe einer Rente ist von der Dauer und der Höhe der zugrundeliegenden Beitragszahlungen abhängig. Heißt: Wer länger als andere Beiträge eingezahlt oder höhere Beiträge, der wird später in der Regel auch höhere Rente erhalten. Die monatliche Rentenhöhe berechnet sich dabei aus der sogenannten Rentenformel. Der für die individuelle Rentenhöhe entscheidende Faktor in dieser Formel sind die Entgelt-punkte. Diese werden jedes Jahr anhand des Einkommens ermittelt: Ist der Verdienst in einem Jahr identisch mit dem Durchschnittsverdienst aller Bürger, entspricht dies zum Beispiel einem Entgeltpunkt. Aktuell liegt das jährliche Durchschnittseinkommen bei rund 39.000 Euro. Das heißt, wer aktuell 39.000 Euro im Jahr verdient, erwirbt nach einem Jahr Beitragszahlung einen Entgeltpunkt. Dieser entspricht wiederum derzeit einem monatlichen Rentenanspruch von rund 36 Euro. Bei einem höheren oder niedrigeren beitragspflichtigen Einkommen wird nach einem Jahr Beitragszahlung ein entsprechend höherer oder niedrigerer Rentenanspruch erworben.

Wer im Alter 2.000 Euro Rente beziehen möchte, der braucht etwa 60 Entgeltpunkte
Der Verdienst müsste dann bei rund 4.000 Euro brutto monatlich liegen – und das über 45 Jahre lang. Erst bei diesem Verdienst ist eine monatliche Rentenzahlung von 2.000 Euro möglich. Werden hingegen nur 35 Versicherungsjahre zurückgelegt, wäre ein entsprechender Brutto-Verdienst von.140 Euro im Monat erforderlich. Für die meisten ist ein solch hoher Verdienst gar nicht erreichbar, da sie Zeit ihres Erwerbslebens rund 30 Prozent mehr verdienen müssten als der Durchschnittsbürger.

Davon abgesehen, erreichen bei Weitem nicht alle Versicherungsnehmer die 45 Beitragsjahre. „ Kleinstrenten beruhen zu einem erheblichen Anteil darauf, dass Versicherte nur kurze Zeit in die Rentenversicherung eingezahlt haben“, urteilen Experten. „Dies trifft etwa Hausfrauen, die nur kurze Zeit versichert waren, selbstständig Erwerbstätige, die nach einer Pflichtversicherung keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung entrichtet haben, oder Menschen mit längeren Zeiten eines Auslandsaufenthaltes ohne Beitragszahlung“. Teilweise resultieren niedrige Renten auch auf einem früheren Wechsel von der gesetzlichen Rentenversicherung in andere Alterssicherungssysteme, wie beispielsweise die Beamtenversorgung oder ein berufsständisches Versorgungswerk. Dies belegt auch die Statistik, wonach nur ein Bruchteil der Rentner in Deutschland jeden Monat 2.000 Euro oder mehr überwiesen bekommt: So wurden Ende 2021 durch die Rentenversicherung insgesamt nur rund 890.000 Renten mit einem Zahlbetrag in Höhe von mindestens 2000 Euro geleistet.

Das zeigt: Wer mehr Rente will, muss sich entsprechend um Alternativen kümmern – zumal auf die Brutto-Rente ohnehin noch Steuern und Abgaben fällig werden, was die Rentenzahlung zusätzlich schrumpfen lässt.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie daher meine klaren Worte innerhalb der Ampel-Koalition umsetzen würden. Beachten Sie daher auch meine Schriftsätze vom 11. Und 16.11.2022.

Mit freundlichen Grüßen
Horst Gehring

Nachtrag:
Am 1. Januar 2023 löst das Bürgergeld das Hartz-IV-System in Deutschland ab. Auch Beamte können vom Bürgergeld profitieren. Grund dafür ist ein Urteil des Bundsverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020, wonach die Bezahlung der Beamten 15 Prozent über der Grundsicherung liegen muss. Diese Regelung wird als Alimentationsprinzip bezeichnet. Zu Recht fordern daher Millionen von Bürgern eine Bürgerversicherung, wie sie sich z.B. in Österreich bewährt hat. Durch die Einführung des Bürgergeldes steigt auch die Grundsicherung, weshalb Beamte theoretisch mehr Lohn bekommen müssten.

Doch die Beamten dürfen sich nicht nur auf eine Löhnerhöhung einstellen. Wie aus dem Beamtenversorgungsgesetz hervorgeht, hat das Bürgergeld auch Auswirkungen auf die Pension der Beamten - das "Ruhegehalt". Demnach steigt mit der Gehaltserhöhung auch die Pension für jedes Jahr, in dem die Beamten eine Besoldung bekommen. Dank des Bürgergeldes profitieren Beamte also doppelt. Hier ist nach meiner Rechtsauffassung die Ampelkoalition gefordert.

Durch die täglich steigenden Lebensmittelpreise sind gerade Alleinstehende mit Kinder sowie auch Rentner mit niedrigen Einkommen besonders betroffen. Viele können sich das geliebte Brötchen mit Gouda-Käse nicht mehr leisten, weil sie die immer noch hohe Inflationsrate nicht stemmen können. Ganz besonders beobachte ich auch Studenten, die den knappen Euro mehrfach umdrehen müssen.
Über eine zeitnahe Stellungnahme würde ich mich daher sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Horst Gehring


Höhere Pension für Beamte wegen Bürgergeld?

Sehr geehrter Herr Dürr,
den Zeilen von Herrn Gehring schließe ich mich an. Wie lange wird die "Zwei-Klassen-Gesellschaft" noch gut gehen? Auch hier wird es Zeit für die "Zeitenwende!"

Arbeitnehmer zahlen während ihres Erwerbslebens je nach Verdienst mehrere hunderttausend Euro in die Rentenkasse ein, bekommen dafür im Gegensatz zu den Beamten aber ca. nur ein Drittel dessen, was Beamte bei einem vergleichbaren Gehalt an Pension erhalten. Arbeitnehmer würden sich glücklich schätzen, nach 5 Jahren Firmenzugehörigkeit eine Mindestrente in Höhe 1.866 € (Beamtenprivileg) zu erhalten (träumen darf erlaubt sein).

Link
Skandal: Mindestpension für Beamte in Höhe 1.866€ nach 5 Jahren Arbeit
Gesetzlich Versicherte haben dagegen nur Anspruch auf 1.538 € Regelaltersrente nach 45 Jahren Arbeit

Der große Unterschied: Beamte zahlten bisher keinen Cent für deren Altersvorsorge; es haftet der Steuerzahler. Inzwischen ein Billionen-Risiko, wird bewusst totgeschwiegen.
Link
Die Pensionsansprüche von Beamten explodieren. Droht den Staatsdienern eine schmerzhafte Reform? Wahrscheinlicher sind steigende Steuern und höhere Schulden. Link

Nur so nebenbei, falls es interessiert:
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Leserbrief: Fiktive Gastrede im Bundestag: Fehlerhaftes Gesetz schädigt Betriebsrentner

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26.11.2022. Er mischt nicht auf. Er rüttelt. An der Scheinheiligkeit. Der Rentenlüge. Rudis Rede. Die er nicht gehalten hat.

Weil die Rente nicht reicht, wird zusätzlich private Altersvorsorge empfohlen. Der/diejenigen, die der Empfehlung des Gesetzgebers folgen, werden dafür bitter bestraft, Thema Direktversicherung. Was unsere Volksvertreter sich da geleistet haben, ist vorsätzlicher BETRUG am vertrauenden Bürger. Den Protest der Betroffenen kennen Sie seit dem 01.04.2004, das Wahlverhalten der ent-/getäuschten Bürger auch. Solange es hier keine "Zeitenwende" gibt, können die dafür verantwortlichen Parteien nicht auf die Stimmen von Millionen Betroffenen rechnen, ein Bumerangeffekt mit weitreichenden Folgen.

MfG., Horst Debusmann, 9.12.2022