02.12.2020 - von Senator Dr. Dirk Behrendt
Der Berliner Senat hat am 17. November 2020 beschlossen, sich für die Verabschiedung der 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie im Bundesrat einzusetzen.
Dazu erklärt der für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung zuständige Senator Dr. Dirk Behrendt: „Diskriminierung und Ungleichheiten aus unterschiedlichen Gründen sind in der Europäischen Union nach wie vor eine alltägliche Wirklichkeit. Dies bestätigt u.a. der Grundrechtebericht 2020 der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA). Gleiches gilt für Deutschland.
Der im Juni 2020 veröffentlichte Jahresbericht 2019 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes dokumentiert, dass die Zahl der gemeldeten Diskriminierungsfälle erneut gestiegen ist. Die bestehenden vier Europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien stellen einen umfassenden Diskriminierungsschutz leider nicht sicher. Es bestehen erhebliche Schutzlücken in den Bereichen Sozialschutz, Bildung sowie im Güter- und Dienstleistungsverkehr. Daher ist die Weiterentwicklung des Diskriminierungsschutzes dringend geboten.
Den bereits 2008 erstmals eingebrachten Vorschlag für die 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie, die Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, gilt es folglich nun endlich umzusetzen.“
Obwohl seit 2008 mehr als 20 EU-Ratsvorsitze Anstrengungen unternommen haben, konnte die erforderliche Einstimmigkeit im Rat zur Verabschiedung der sog. 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie bislang nicht erreicht werden. Dies ist aus antidiskriminierungsrechtlicher Sicht nicht nachvollziehbar, denn die Richtlinie hebt das Schutzniveau europaweit für (fast) alle Diskriminierungsmerkmale auf ein im Wesentlichen einheitliches Niveau (horizontaler Ansatz). Sie schließt Lücken im Diskriminierungsschutz der EU-Mitgliedsstaaten, also auch im deutschen Antidiskriminierungsrecht.
Quelle: Pressemitteilung des Presse- und Informationsamtes des Landes Berlin vom 17.11.2020
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