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19.01.2023 - von Bernd Müller
Wer mit der »deutschen Einheit« Ansprüche auf DDR-Zusatzrenten verloren hat und nun in Armut lebt, kann ab sofort eine Einmalzahlung beantragen. Die Hilfe soll mindestens 2.500 Euro betragen, bestätigte das Bundessozialministerium gegenüber dpa. Bescheide soll es ab dem 31. März geben. Berücksichtigt werden allerdings nur Menschen, die offiziell als »bedürftig« angesehen werden, also eine Rente im Bereich der Grundsicherung beziehen. Ebenfalls berücksichtigt werden sollen Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion, die in Armut leben. Für die Zahlungen wurde im vergangenen Jahr eigens ein Härtefallfonds in Höhe von 500 Millionen Euro eingerichtet, über den am Freitag erneut im Bundestag debattiert wird. Die Linke hat einen Antrag eingebracht, der eine umfassendere Lösung anstrebt. ...
Bernd Müller für Junge Welt unter: Link
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