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11.11.2023 - von G.P.
"Seit 2019 wird mir die Umbuchung bzw. Auszahlung des Restguthabens aus dem
Sparbuch meiner Cousine G.B. vorenthalten. Vor ihrem Tod am 29.10.2020
war ich offizieller Betreuer mit Generalvollmacht, nach ihrem Tod ihr Alleinerbe.
Zur Legitimierung meiner Besitzansprüche hatte ich der Postbank vollumfänglich
am 08.08.2019 alle angeforderten Dokumente im Original vorgelegt.
Meine Familie, meine Freunde wie auch unbeteiligte Dritte der jüngeren Generation
sind darüber schockiert, wie mit mir seitdem in Gesprächen vor Ort als auch in
Telefonaten umgegangen wird. Sei es durch die Art und Weise oder fehlende Mitwirkung
an einer Lösung mutmaßlich durch Unterlassung, schuldhaftes Verzögern und Verschleppung.
Nicht nur für mich ist es ganz offensichtlich, das ich dabei aufgrund meines Alters als
rechtlose Person behandelt werde. Anders lassen sich die entstandenen, und bis heute
andauernden Verzögerungen nicht plausibel erklären. Damit Sie sich selbst ein genaues
Bild machen können, lege ich diesem Schreiben eine Chronologie des Ablaufs als Anlage bei.
Ich habe Krieg, Flucht und Armut erlebt, meinen Sohn groß gezogen während ich unseren
Handwerksbetrieb mit aufgebaut habe. Später habe ich über viele Jahre aufopfernd bis
zum Tod erst meinen Mann, und dann meine Cousine Frau B. unterstützt und gepflegt.
Und nun werde ich altersbedingt, obwohl ich mit meinen 85 Jahren noch mitten im Leben
stehe, von der Postbank wie ein unmündiger Mensch zweiter Klasse behandelt.
Aufgrund der offensichtlichen Nichtbearbeitung meines Anliegens über mehr als vier Jahre
muss ich mich fragen, warum mir auch nach dem Tod meiner Cousine ohne Nennung von
Gründen eine Auszahlung vorenthalten wird. Wird dabei vorausgesetzt, oder zumindest
billigend in Kauf genommen, das auch ich mit fortschreitendem Alter durch Geschäftsunfähigkeit oder Tod meine Ansprüche der Postbank gegenüber nicht mehr wahrnehmen kann?
Aus den o.a. Gründen erwäge ich die Feststellung von Altersdiskriminierung im Sinne des AGG. Zu Zwecken der Dokumentation behalte ich mir vor, eine Kopie dieses Schreibens an die dafür vorgesehene Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit der Bitte um Prüfung einreichen.
Bitte überweisen Sie mir den Sparbuchrestbetrag von €2618,40 zzgl. der Sparbuchzinsen, so
wie Verzugszinsen mit 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz mit Frist zum 26.10.2023 auf das in der Anlage genannte Konto.
Ferner bitte ich Sie, von der weiteren Zusendung an Informations- und Werbepost an meine verstorbene Cousine abzusehen."
Mit freundlichen Grüßen
G.P.
Kerpen, den 9.10.2023
Chronologie zur beiliegenden Vorstandsbeschwerde in Stichworten
"08.08.2019
Antrag auf Auflösung der Spareinlage von G.B., Postbank Kontonummer xxx925 zugunsten ihres Kontos bei der Stadtsparkasse Köln. Dazu Vorlage meines Personalausweises, des Sparbuchs von G. B., der Abschrift ihres notariellen Testaments und der notariell bestätigten Urschrift meiner Konto- und Generalvollmacht. Sofortiges Einbehalten
des Sparbuchs durch einen Postbankangestellten, entgegen meinen Wunsch, damit bis zur
tatsächlichen Kontoauflösung zu warten. Aushändigung eines Belegs mit Dienststempel und
Unterschrift für dieses hinkende Inhaberpapier erst nach Einschreiten meines anwesenden Sohnes und meiner Schwiegertochter. Durch Handlung, Sprache und Mimik des Postbeamten wurde mir das Gefühl vermittelt, ein alter- und aus diesem Grund rechtloser Bittsteller zu sein.
Anfang Oktober 2019
Mit Datum 30.09.2019 Erhalt eines Postbankschreibens u.a. mit der Aufforderung, eine bestätigte Kopie der von G. B. erteilten Vollmacht vorzulegen, obwohl diese bereits am 08.08.2019 (s. oben) vorlag. Zusendung dieser bestätigten Kopie an die Postbankfiliale Bergheim in der darauf folgenden Woche.
Oktober 2019 bis Oktober 2020
Mehrfache telefonische Anfragen bei der Postbank, warum mir ohne Nennung von Gründen die
Kontoauflösung und Umbuchung verweigert wird. Bis zum Todestag von G.B. am 29.10.2020 Finanzierung von Pflegeheim, Kleidung, Energiekosten, Hygiene u.v.m aus meinen eigenen Ersparnissen.
19.11.2020
Testamentseröffnung von meiner Cousine G.B. mit Aufführung der Einzeltestamente vom
2.10.1968 und 24.2.1999, bei denen ich ausdrücklich als Alleinerbin genannt wurde.
Dezember 2020 bis April 2023
Vorlage der Sterbeurkunde, des Testaments und dem Protokoll des zuständigen Amtsgerichts in Originalschrift bei der Postbankfiliale Bergheim. Auf meine zahlreichen späteren Nachfragen keine Nennung von Gründen, warum mir als nachweislich legitimierte Alleinerbin die Auszahlung der Sparbucheinlage verweigert wird.
24.4.2023 bis heute
Mein nächster persönlicher Besuch der Postbankfiliale Bergheim am 24.4.2023. Ein Mitarbeiter dort war erst auf meinen ausdrücklichen Wunsch bereit, zeitnah die Weiterleitung meines Anliegens direkt an die unmittelbar bearbeitende Abteilung zu garantieren und mir dies mit Dienststempel und Namenkürzel in Schriftform zu dokumentieren.
Im August 2023 wurde mir telefonisch von einer weiteren Postbankmitarbeiterin der Rückruf dieser Abteilung zugesichert. Dieser Rückruf erfolgte nicht. Am 28.09.2023 legte bei meiner erneuten Anfrage der Postbankmitarbeiter einfach während unseres Gesprächs auf.
Auf eine Erklärung für die Nichtbearbeitung und das offensichtliche Aussitzen meiner Angelegenheit warte ich bis heute."
G.P.
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