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Altersdiskriminierung: Expert*innenkreis sieht großen Handlungsbedarf

Foto: H.S.

30.03.2023 - von Antidiskriminerungstelle des Bundes + H.S.

Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung macht Altersdiskriminierung zu einem zentralen Thema ihrer Amtszeit und lädt zum Runden Tisch. Expert*innen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft sprechen sich für drei konkrete Forderungen aus.
Umfragen zeigen: Millionen Menschen erleben tagtäglich Altersdiskriminierung. Gut ein Fünftel der Befragten, die in den letzten Jahren Diskriminierung erlebt haben, berichtet von solchen Benachteiligungen. Negative Stereotype und fragwürdige Rollenklischees gegenüber älteren Menschen führen zu Benachteiligungen auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt und im Alltag.

Bei einem Expert*innengespräch der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sprachen sich Fachleute am Dienstag in Berlin für drei konkrete Maßnahmen gegen Altersdiskriminierung aus:
- die Aufnahme des Diskriminierungsmerkmals „Lebensalter“¹ in Artikel 3 des Grundgesetzes,
- eine rasche Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zur Verbesserung des
Diskriminierungsschutzes und
- die Bekämpfung von Altersdiskriminierung als explizites Handlungsfeld in politischen
Parteiprogrammen.²

Zum Expert*innenkreis zählten die Unabhängige Expertin der Vereinten Nationen für die Rechte älterer Menschen Claudia Mahler, die ehemalige Vorstandsvorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin Prof. Barbara John, der Stellvertretende Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) Jens-Peter Kruse, Hanne Schweitzer (Büro gegen Altersdiskriminierung), Dr.in Laura Naegele (Universität Vechta), Nuran Yigit (POWER ME – Stärkung von Kindern gegen Rassismus), Ly-Gung Dieu (Beratungsstelle KiDs – Kinder vor Diskriminierung schützen!) sowie Silke Burmester und Simone Glöckler (Palais F*luxx,Internetmagazin für Frauen ab 47).

„Wir dürfen nicht zulassen, dass ganze Generationen von Teilhabe ausgeschlossen und abgehängt werden: wir müssen Kinder und Kindeswohl ernster nehmen, Perspektiven junger Menschen stärker in politischen Gremien einbinden und ältere Menschen stärker bei der Digitalisierung mitnehmen. Das ist nicht zu viel verlangt, sondern eine Form von Diskriminierungsprävention“, sagte die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman zum Auftakt des Fachgesprächs.
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siehe dazu:
¹
"Schutz vor Altersdiskriminierung: Was sich ändern muss ! Was steht im Koalitionsvertrag und in den Parteiprogrammen der Koalitionäre ?" Link
²
"Der Begriff "Alter" meint Lebensalter, schützt also gegen ungerechtfertigte unterschiedliche Behandlungen, die an das konkrete Lebensalter anknüpfen. Es geht also nicht ausschließlich um den Schutz älterer Menschen vor Benachteiligung, wenngleich dies ein Schwerpunkt des Anwendungsbereich sein wird."
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Begründung. Besonderer Teil. Zu § 1 (Ziel des Gesetzes) S.29

Quelle: Pressemitteilung vom 29.3.2023