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Auswärtiges Amt missachtet gesetzliche Vorgaben

Foto: H.S.

19.04.2024 - von Bundesrechnungshof

Der Bundeshaushalt, so hören und lesen wir es seit Wochen, steht unter gehörigem Druck.
Das ist ein passender Anlass an eine Rüge zu erinnern, die das Auswärtige Amt Ende 2023 vom Bundesrechnungshof bekommen hat. Grund: SEIT JAHREN missachtet das Auswärtige Amt, dessen aktuelle Chefin, die Bundesaußenministerin 11.000 Euro für kosmetische Produkte im Jahr ausgeben soll, die gesetzlichen Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Schon die Überschrift der Pressemitteilung des Auswärtigen Amts ist deutlich. H.S.

"Auswärtiges Amt kauft unnötige Residenz in Brüssel – unwirtschaftliche Entscheidungen sind kein Einzelfall
Beim Erwerb und Unterhalt von Liegenschaften im Ausland missachtet das Auswärtige Amt (AA) seit Jahren die gesetzlichen Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Es kauft oder mietet Grundstücke und Gebäude ohne nachgewiesenen Bedarf. Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen fehlen oder sind mangelhaft. Nicht mehr benötigte Liegenschaften identifiziert das AA nur schleppend, Verkäufe ziehen sich hin.

In Brüssel unterhält das AA drei Auslandsvertretungen mit repräsentativen und gut ausgestatteten Residenzen. Trotzdem kaufte das AA 2021 für fast 8 Mio. Euro eine weitere Liegenschaft, die es nach einer Renovierung als Residenz nutzen möchte. Das neue, parkähnliche Grundstück ist mit 15 000 m² bis zu sechsmal größer als die dort bisher genutzten Grundstücke. Es ist daher energieintensiver und teurer im Unterhalt. Das AA hat weder den konkreten Bedarf für die neue Liegenschaft nachgewiesen, noch hat es geprüft, ob es Alternativen zum Erwerb gibt, wie beispielsweise den Ausbau einer Bestandsresidenz.

In den letzten Jahren hat der Bundesrechnungshof weltweit vergleichbare Feststellungen getroffen, bei denen das AA die Vorgaben zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit missachtet hat. Der Bundesrechnungshof erwartet daher vom AA, eine Strategie für seine Liegenschaften im Ausland zu erarbeiten und zukünftig finanzielle Entscheidungen haushaltsrechtskonform umzusetzen. Nicht benötigte Liegenschaften im Ausland hat das AA konsequent zu identifizieren und möglichst verlustfrei zu veräußern.

Für Betrieb, Instandhaltung und Ausstattung seiner insgesamt 864 Auslandsliegenschaften gab das AA im Jahr 2022 rund 150 Mio. Euro aus. Für Baumaßnahmen verausgabte es zusätzlich rund 66 Mio. Euro. Viele Liegenschaften sind jedoch darüber hinaus sanierungsbedürftig. Das AA hat die Höhe des Sanierungsstaus bei seinen Auslandsliegenschaften im Jahr 2022 mit rund 2,5 Mrd. Euro angegeben.

Quelle: Bundesrechnungshof Ausgabejahr 2023, 07.12.2023 Pressemitteilung zu den Bemerkungen Nr.4