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4. Seniorenpolitische Konferenz des DGB Sachsen: Resolution gegen Altersdiskriminierung verabschiedet

01.10.2024 - von DBG Sachsen, KonferenzteilnehmerInnen

Deutscher Gewerkschaftsbund
DGB-Bezirk Sachsen
Schützenplatz 14, 01067 Dresden
DGB-Seniorenarbeitskreis Sachsen


Resolution
- Herrn Bundesminister der Justiz Marco Buschmann
- Sächsische Abgeordnete der demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag

z. K.:
- unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Frau Ferda Ataman
- BAGSO


Schutz vor Altersdiskriminierung:
Grundgesetz ergänzen – AGG reformieren!

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer seniorenpolitischen Konferenz des DGB-Seniorenar-
beitskreises Sachsen am 01.10.2024 – internationaler Tag der Älteren Menschen – in Naunhof b. Leipzig erwarten von der Bundesregierung, namentlich vom Bundesminister der Justiz, die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Bildung der jetzigen Bundesregierung, Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, AGG, unverzüglich umzusetzen.

Deutschland hat eines der schwächsten Antidiskriminierungsgesetze in Europa. Seit der Einführung des AGG im Jahr 2006 gab es keine Verbesserungen beim Diskriminierungsschutz.

Dass eine Reform dringend notwendig ist, zeigt der Jahresbericht 2023 der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung. Danach sind die Beratungsanfragen im Zusammenhang mit Diskriminierung auf ein Rekordhoch gestiegen. Allein bei den Beratungsanfragen zu Diskriminierung wegen des Alters hat sich die Zahl von 670 im Jahr 2022 auf 1.167 im Jahr 2023 erhöht. Es besteht also dringender Handlungsbedarf! Das haben auch die Beiträge und Diskussionen der heutigen Veranstaltung nachdrücklich bestätigt.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz fordern weiterhin, dass sich die Bundesregierung für die Verabschiedung der sogenannten Horizontalen Antidiskriminierungsrichtlinie einsetzt, um die vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) vorgeschlagene EU-Strategie für ältere Menschen unterstützt und sich aktiv für die Verabschiedung einer UN-Altenrechtskonvention, analog der UN-Behindertenrechtskonvention, einsetzt. Diese würde einen wichtigen rechtlichen Rahmen gegen Altersdiskriminierung bilden.

Diskriminierung aufgrund des Lebensaltes findet in zahlreichen Bereichen statt. An bestimmten Stellen könnte die Politik schnell Abhilfe schaffen, z.B. bei Finanzdienstleistungen oder Versicherungen, aber auch, wenn es um ehrenamtliche Funktionen im öffentlichen Leben, z. B. Schöffendienste, geht. Die immer mehr um sich greifende Digitalisierung (beste Beispiele BahnCard / Sparpreistarife, Sendungszustellung durch DHL und andere Dienstleister) erschwert immer mehr älteren Menschen den Zugang zu bestimmten Dienstleistungen, erhöhen das Risiko oder schließt sie ganz aus. Das könnte durch eine gesetzliche Anpassung unterbunden werden, da es sich hierbei um europaweit agierende Unternehmen und Dienstleistungsanbieter handelt.

Es braucht deshalb jetzt eine europäische Antidiskriminierungsrichtlinie, die Alter als Diskriminierungsgrundlage aufnimmt. Ein weiteres, besonders hohes Risiko, das nicht nur ältere, sondern auch jüngere Menschen betrifft, sind die automatisierten Entscheidungsverfahren („Algorithmen“), wie sie bspw. von Banken eingesetzt werden, ob und zu welchen Konditionen Darlehen vergeben werden.

Sowohl die BAGSO im Dezember 2022 als auch die Unabhängige Bundesbeauftragte im Juli 2023
haben ihre Forderungen zur Reform des AGG vorgelegt, ohne dass die Bundesregierung darauf
reagiert hat. Am 10.09.2024 haben die Antidiskriminierungsstelle des Bundes erstmals die acht zuständigen Beauftragten einen gemeinsamen, 424 Seiten (!) langen Lagebericht „Diskriminierung in Deutschland“ vorgelegt. Sie fordern darin die Bundesregierung nachdrücklich auf, die Reform des AGG zügig umzusetzen, um Menschen in Deutschland besser vor Diskriminierung zu schützen.

In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union von 2002 ist im Artikel 23 das Alter als Diskriminierungsmerkmal aufgenommen. Leider ist das europäische Recht bis heute nicht angemessen in das deutsche Recht übernommen worden. Deshalb schließen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der heutigen Konferenz der Forderung u. a. der BAGSO an, den Begriff „Lebensalter“ in Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der seniorenpolitischen Konferenz „Altersdiskriminierung“! des DGB-Seniorenarbeitskreises Sachsen am 01.10.2024 in Naunhof fordern deshalb die Bundesregierung auf, ihre Blockade zur Umsetzung der Vorschläge endlich aufzugeben! Insbesondere das Bundesministerium der Justiz wird aufgefordert, umgehend die Lücken im AGG zu schließen und das Grundgesetz um den Begriff Lebensalter zu ergänzen!

Altersdiskriminierung muss beendet werden!

Die sächsischen Bundestagsabgeordneten der demokratischen Parteien werden gebeten, sich in
ihren Fraktionen für die Unterstützung der Forderungen dieser Resolution einzusetzen.
Unterstützer (Stand 27.09.25):
Seniorenvertretung Zwickau; Thomas Sünkel, ehrenamtlicher Seniorenbeauftragter des Land-
kreises Zwickau; Seniorinnen und Senioren der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft, EVG, Ostsachsen; Landesseniorenvertretung für Sachsen e. V.; Seniorenrat Rochlitz. Weitere werden folgen.

Quelle: DGB Sachsen, Pressemitteilung 1.10.2024