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16.10.2024 - von Claudia Engelmann
Berlin. Anlässlich des Internationalen Tags für die Beseitigung der Armut am 17. Oktober fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die Bundesregierung auf, Wohnungen bezahlbar zu halten und mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
„Ärmere Menschen müssen in Deutschland einen unverhältnismäßig großen Teil ihres Einkommens für die Miete aufwenden. Das bedeutet, dass sie zwar die Miete zahlen können, aber am Ende des Monats kein Geld mehr für andere wichtige Dinge haben, wie eine Winterjacke für das Kind oder ein Abendessen. Die Miete wird immer mehr zum Armutsrisiko", erklärt Claudia Engelmann, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Die Mietbelastungsquote - also der Anteil der Bruttokaltmiete am Nettohaushaltseinkommen - sei unterschiedlich hoch. Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zeige, dass im Jahr 2021 die einkommensschwächsten 20 Prozent der Haushalte in Deutschland knapp 36 Prozent ihres Einkommens für Miete aufbrachten, während es bei den einkommensstärksten Haushalten nur rund 22 Prozent waren. Vor allem Einpersonenhaushalte und Alleinerziehende zahlen anteilig deutlich mehr für die Miete. Eine Mietbelastung von 30 Prozent und mehr gilt als problematisch, weil dann kaum noch Geld zum Leben bleibt, insbesondere für Haushalte mit geringem Einkommen. Angesichts der aktuellen Situation auf dem Wohnungsmarkt ist vielerorts ein Umzug in eine preiswertere Wohnung unmöglich.
Engelmann: „Die zum 1. Januar 2025 geplante Erhöhung des Wohngelds ist ein Schritt in die richtige Richtung, um die Wohnkostenbelastung zu verringern - allerdings bei weitem nicht ausreichend. Kurzfristig können einige Haushalte so entlastet werden, mittel- und langfristig muss bedeutend mehr Wohnraum für Menschen mit wenig Einkommen geschaffen werden", betont Engelmann. „Bund und Länder müssen viel stärker als bisher in den sozialen Wohnungsbau investieren. Es braucht wirksame Mietpreisbegrenzungen und der Mieterschutz muss ausgeweitet werden", so Engelmann weiter. Schnellstmöglich müsse nun auch eine weitere Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden, die viele Menschen vor Wohnungsverlust bewahren könnte: die Ausweitung der Schonfristregelung auf die ordentliche Kündigung, also die Möglichkeit, dass eine Kündigung unwirksam ist, wenn die Mietschulden nachgezahlt werden.
Das Recht auf Wohnen muss Deutschland vollumfänglich gewährleisten. Dazu hat es sich mit der Ratifikation des UN-Sozialpakts verpflichtet. Recht auf Wohnen bedeutet auch: Der Staat muss sicherstellen, dass Wohnraum bezahlbar bleibt. Die Wohnkosten dürfen nicht so hoch sein, dass andere Grundbedürfnisse nicht mehr befriedigt werden können. Der Staat ist verpflichtet, Mieterinnen und Mieter gegen unangemessene Miethöhen oder Mieterhöhungen schützen.
Deutsches Institut für Menschenrechte
Dr. Claudia Engelmann
Stv. Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa
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