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04.10.2025 - von U.K., H.S.
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Frau Warken,
bitte senden Sie mir Folgendes zu, erteilen Sie mir Auskunft oder gewähren Sie mir Akteneinsicht.
Sachverhalt:
Blut- und Plasmaspenden von SpenderInnen sind lebenswichtig für Unfallverletzte, erkrankte Menschen und zur Herstellung von Medikamenten aus Blutplasma.
Dabei steht die Sicherheit der SpenderInnen wie auch der EmpfängerInnen an oberster Stelle, die u.a. in der Richtlinie Hämotherapie 2023 ihren Ausdruck bei den zu kontrollierende GE-/IgG-Werten der SpenderInnen fand. Link
Ebenso dürfen Frauen nur vier Mal im Jahr Vollbut spenden, Männer sechs Mal.
Fragen: Existieren Verwaltungsentscheidungen o.ä. des BMG zu unten genannten Fragestellungen:
1. Findet das Patientenrechtegesetz von 2013 auf Blut- und Plasmaspende-Unternehmen wie Grifols, Octapharm, CSL Plasma, DRK Anwendung?
Die erste juristische Einschätzung der Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland geht, aufgrund der humanmedizinischen Tätigkeiten bei der Spende, von der Begründung eines Vertragsverhältnisses i.S. §§ 630 a, b BGB aus.
Findet das AGG für Spender*innen bei Blut- und Plasmaspende-Unternehmen Anwendung?
2. Für eine Diskriminierungsbeschwerde, z.B. gegen Grifols/Haema, ist als Voraussetzung ein Vertragsverhältnis und ein Massengeschäft, so die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, notwendig?
3. Liegen gesetzliche Einschränkungen für Spender*innen ab dem Lebensjahr 60, 65 Jahre - biologisches Alter- vor? Wenn ja, welche sind das? Wenn nein, ist eine Altersdiskriminierung im Sinne des Gesetzgebers?
4. Liegt ein aufsichtsfreier Rechtsraum für Blut- und Plasmaspende-Unternehmen bezüglich der Spender*innen vor? Wenn nein, an welche Aufsichtsbehörden können sich SpenderInnen wenden, z.B. die Gesundheitsministerien, Ärztekammern der Bundesländer?
5. Gibt es eine Ausnahmeregelung für Grifols/Haema bei der Anwendung folgender Regelungen zum Schutz der SpenderInnen?
- Richtlinie Hämotherapie 2023
- Spendeabstand von 3 Monaten für Frauen bei der Vollblutspende (Zählung der Anzahl der Tage, der Wochen oder Monate?)
6. Gibt es eine Ausnahmeregelung für Grifols/Haema bei der Anwendung der Datenschutzrechte nach DSGVO für SpenderInnen, z.B. Art. 13 ff., Art. 15 Abs.3 DSGVO, Art. 4 Nr. 4 (Profiling) DSGVO?
7. Gibt es eine zentrale, bundesweite Stelle/Behörde für SpenderInnen zur Meldung von Vorfällen, Auffälligkeiten o.ä. bei Blut- und Plasmaspende-Unternehmen ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
*****
03.03.2008: Blutspenden und Altersgrenzen siehe: Link
27.06.2008: +++ Ö: Altersgrenzen für Blutspender aufgehoben siehe: Link
29.01.2010: Starre Altersgrenze f. BlutspenderInnen aufgehoben siehe: Link
17.04.2013: DRK lehnt Blutspende von 71Jährigem ab siehe: Link
23.7.2013: Bayern: Blut spenden nur bis zum 69. Lebensjahr siehe: Link
10.2.2014: Mit 70 zu alt für Blut- und Knochenspende siehe: Link
20.11.2015: Nur Ärger bei der Blutspende siehe: Link
22.05.2019: Blutspender in Australien setzt sich mit 81 Jahren zur Ruhe siehe: Link
4.10.2025:Der Blutspendedienst des bayerischen Roten Kreuz informiert:
"Mit der Änderung des Transfusionsgesetzes und der Novellierung der „Richtlinie Hämotherapie“ gibt es keine obere Altersgrenze mehr. Allerdings findet bei der ersten Spende und nun ab dem 60. Lebensjahr zusätzlich alle 5 Jahre eine ärztliche Spendereignungs-Prüfung statt."
Grundvoraussetzungen
Mindestens 50 kg Körpergewicht
Mindestens 18 Jahre alt
Mindestens 56 spendefreie Tage seit der letzten Blutspende
Kein Piercing, keine Tätowierung in den vergangenen vier Monaten
Kein Aufenthalt in Risikogebieten
Neben den Grundvoraussetzungen bietet der Spende-Check die Möglichkeit die Spendefähigkeit vorab zu überprüfen. Der Check basiert auf dem medizinischen Fragebogen, der vor jeder Blutspende ausgefüllt werden muss. Dabei ist zu beachten, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorabinformation handelt und die tatsächliche Entscheidung über die Spendefähigkeit immer von der Ärztin bzw. dem Arzt am Blutspendetermin getroffen wird.
... siehe: Blutspendedienst unter: Link
Die Haema GmbH ist die größte private Blutspendeeinrichtung in der Bundesrepublik Als pharmazeutisches Unternehmen stellt sie Fertigarzneimittel zur unmittelbaren Transfusion in der Patientenversorgung in Kliniken und Arztpraxen sowie Blutplasma zur Weiterverarbeitung in der pharmazeutischen Industrie her. Laut Wikipedia gibt es zuzeit (2025) 40 Haema Blut- und Plasmaspendezentren in Deutschland, es gibt elf Zentren in Sachsen, sechs in Berlin, fünf in Thüringen, vier in Nordrhein-Westfalen, drei in Brandenburg, zwei in Mecklenburg-Vorpommern, sieben in Bayern sowie je eins in Sachsen-Anhalt und in Schleswig-Holstein.[7] Folgende Arzneimittel aus Blut und Plasma stehen zur Verfügung: Erythrozytenkonzentrat, Thrombozytapheresekonzentrat, Gefrorenes Frischplasma, Spezialpräparate. Siehe Wikipedia unter: Link Haema Checkliste für Neuspender siehe: Link
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