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Drastische Kürzungen bei Gesundheitsversorgung der Kranken geplant

Foto: H.S.

13.10.2025 - von Hanne Schweitzer

Gesundheitsministerin Warken hat einen Sparplan vorgelegt. Dieser besagt: verschreibungspflichtige Medikamente, für die zur Zeit von gesetzlich Krankenversicherten eine Zuzahlung** zwischen 5 und 10 Euro verlangt wird, sollen demnächst die Hälfte mehr an Zuzahlung kosten. Das gilt ebenso für die Zuzahlungen im Krankenhaus, in der Reha, bei der Physiotherapie, bei der häuslichen Krankenpflege und bei den Fahrtkosten.
Sollte gleichzeitig die bisher gültige Befreiung von bestimmten Zuzahlungen wegen zu geringem Einkommen abgeschafft werden, treffen diese Kürzungen besonders massiv die chronisch Kranken, die Kleinrentner und die Armen.

Des weiteren will die Ministerin, dass die Krankenhäuser im nächsten Jahr 1,8 Milliarden Euro weniger abrechnen. Auch die Kinderärzte, die eh zu den am geringsten verdienenden Ärzten gehören, sollen 128 Millionen Euro weniger abrechnen. Wie soll das funktionieren? Sollen sie umsonst arbeiten oder operieren? Sollen sie Patienten aus Spargründen zurückweisen?

Am wenigstens kürzen will die Ministerin die Ausgaben der Krankenkassenverwaltungen und beim Innovationsfonds. Sie sollen jeweils nur 100 Mio. weniger ausgeben.

Der Koalitionsausschuss, wo alle die dazu gehören*, privat versichert sind, und nicht gesetzlich, hat seine Zustimmung zu den Sparmaßnahmen bei Krankenhäusern, Krankenkassenverwaltung und Innovationsfonds laut BILD am Sonntag bereits durch Nicken kundgetan.


* Koalitionsausschuss:
Für die CDU nehmen teil:
- Bundeskanzler Friedrich Merz,
- Unionsfraktionschef Jens Spahn,
Generalsekretär Carsten Linnemann.

Für die CSU nehmen teil:
- Parteichef Markus Söder,
- Innenminister Alexander Dobrindt
- Landesgruppenchef Alexander Hoffmann.

Für die SPD nehmen teil:
- Parteivorsitzender Lars Klingbeil,
- Parteivorsitzende Saskia Esken,
- Fraktionschef Matthias Miersch.


Was ist der Innovationsfonds?

Der Innovationsfonds wird auf der Seite des Bundesministeriums beschrieben, als sei er das Non Plus Ultra und nicht ein weiteres sesselpuperisches Gebilde, das sich wichtig tut, weil es eine Geschäftsstelle mit 10 Mitglieder eingerichtet bekam. Diese werden von Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen entsandt, um über Förderanträge zu beraten und zu entscheiden. 10 Leute reichen aber nicht aus. Deshalb ist auch das Bundesministerium für Gesundheit, und das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt vertreten. Die Patientenvertretung darf ebenfalls Anträge stellen und hat ein Mitberatungsrecht. Nach einer positiven Entscheidung des Innovationsfonds ist aber noch nichts in trockenen Tüchern. Erst müssen noch Expertinnen und Experten aus der Versorgungsforschung und der Versorgungspraxis die Anträge fachlich beraten und danach Empfehlungen zu den Förderentscheidungen abgeben.

Lyrisch beschreibt das Bundesgesundheitsministerium den Innovationsfonds
"Mit dem Innovationsfonds steht ein nachhaltiges Förderinstrument bereit, das es ermöglicht, zwischen den Versorgungsinseln im Gesundheitswesen Brücken zu bauen.
Interdisziplinär sollen neue Ideen und Perspektiven über die Grenzen der unterschiedlichen Bereiche hinweg erschlossen werden.
Der Innovationsfonds treibt den Wettbewerb um die besten Ideen an und bringt so kontinuierlich Innovationen in das Gesundheitssystem.
Auf diese Weise wirkt der Innovationsfonds als kraftvoller Motor für eine bessere Patientenversorgung in Deutschland. Mit dem Digital-Gesetz (DigiG) wurde der 2016 implementierte Innovationsfonds verstetigt und weiter ausgestaltet.
Link

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Zur Erinnerung: Zuzahlungen gab es seit dem Jahr 2004!
Nach dem Willen der Politik wurden die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherungen schon früher jahrelang zur Kasse gebeten. Versicherte mussten sich in bestimmten Fällen an anfallenden Kosten beteiligen. Nur Schwangere, Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres waren (fast) von den Zuzahlungen befreit. Ausnahmen von der Regel sind Zahnersatz und Fahrtkosten.

Folgende Zuzahlungsregelungen bestehen seit 2004:
- Arzneimittel: 10 % des Apothekenabgabepreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro*

- Verbandmittel wie oben:*

- Fahrkosten: 10 % der Fahrkosten, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Fahrt*

- Heilmittel: 10 % des Abgabepreises zzgl. 10 Euro je Verordnung*

- Hilfsmittel: 10 % der Kosten des Hilfsmittels, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro*
zu Verbrauch bestimmte Hilfsmittel. 10 % der Kosten je Packung und maximal 10 Euro pro Monat

- Krankenhausbehandlung: 10 Euro pro Kalendertag für höchstens 28 Tage

- Ambulante Rehabilitations-Maßnahmen: 10 Euro pro Kalendertag

- Stationäre Versorge- und Rehabilitations-Maßnahmen: 10 Euro pro Kalendertag

- Anschlussrehabilitation: 10 Euro pro Kalendertag

- Versorge- und Rehabilitations-Maßnahmen für Mütter und Väter: 10 Euro pro Kalendertag

*jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels


Quelle:  Link 2016

Quelle: BILD am Sonntag