Diskriminierung melden
Suchen:

Landesarbeitsgericht bestätigt: Keine Hinterbliebenenrente wenn weniger als 5 Jahre nach dem 60. Geburtstag verheiratet.

26.02.2025 - von Klöppel

Das Landesarbeitsgericht Köln hat am 26. Februar 2025 (Az. 5 S La 286/24) das harte Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 7. Mai 2024 (Az. 16 Ca 171/24) bestätigt: Wer erst nach dem 60. Geburtstag heiratet und weniger als fünf Jahre verheiratet ist, verliert den Anspruch auf die betriebliche Hinterbliebenenrente – komplett. Die Witwe, die seit Jahrzehnten mit ihrem Partner zusammenlebte, ging erneut leer aus. Die Richter legten die Versorgungsordnung streng aus und erklärten die „altersbezogene Mindestehedauerklausel“ für wirksam und nicht diskriminierend. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen.


Vor dem Arbeitsgericht Köln (2024) klagte eine Witwe klagte auf Hinterbliebenen-Betriebsrente nach dem Tod ihres Mannes (verstorben 2023). Der Arbeitgeber verweigerte die Zahlung mit Hinweis auf die Versorgungsordnung:
Keine Witwenrente, wenn die Ehe
a) erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres geschlossen wurde und
b) kürzer als fünf Jahre bestand.

Der verstorbene Ehemann heiratete im Alter von 75 Jahren, die Ehe dauerte nur 1 Jahr und 9 Monate.

Die Witwe argumentierte mit Altersdiskriminierung, Verstoß gegen § 7 Abs. 2 AGG, Verweis auf gesetzliche Rentenregel (nur 1 Jahr Mindestehedauer laut § 46 Abs. 2a SGB VI).

Das Arbeitsgericht Köln wies die Klage ab.

Der Streit in der Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Köln (2025): das LAG Köln bestätigte jede Begründung der Vorinstanz: Die Klausel stellt zwar eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters dar (§ 3 Abs. 1 AGG). Sie ist aber laut LAG objektiv gerechtfertigt durch § 10 AGG (Sachgrund: Finanzierbarkeit, Kalkulierbarkeit, Vermeidung missbräuchlicher Gestaltungen).
Das Landesarbeitsgericht sah die Altersgrenze von 60 Jahren als legitime betriebsrentenrechtliche Zäsur an – ein zentraler Punkt, der die Klausel trägt. ...

Weiterlesen unter: Link

Quelle: rentenbescheid24.de