27.12.2025 - von Böckler -Stiftung
Die Hans-Böckler-Stiftung lädt ausdrücklich zur Bewerbung um ein Stipendium ein.
Stipendien für Auszubildende
Stipendium für das (Fach-)Abitur auf dem Zweiten Bildungsweg
Böckler-Aktion Bildung: Stipendium für Studienanfänger*innen
Stipendium für Studierende
Stipendium für Promovierende
Promotionsverbünde
Böckler-Stipendien für Künstler*innen
International Scholarships
Maria-Weber-Grant
Für Bewerber*innen der unterschiedlichsten Studien-Stipendien der Böckler-Stiftung gibt es eine Altersgrenze: Sie sollen bei Beginn des Studiums "in der Regel das 45. Lebensjahr nicht vollendet haben".
Die Hans-Böckler-Stiftung möchte mit ihren Stipendien zu mehr Chancengleichheit im Bildungswesen beitragen. Daher wollen wir auch den jungen Menschen ein erfolgreiches Studium ermöglichen, für die der Weg an die Hochschule keine Selbstverständlichkeit ist.
Wir fördern junge Menschen, die überdurchschnittliche Leistungen erbringen, sich gewerkschaftlich, gesellschaftspolitisch oder sozial engagieren und auch in Zukunft Verantwortung in unserer Gesellschaft übernehmen wollen. Diese Kriterien werden vor dem Hintergrund der jeweiligen Biographie betrachtet.
Grundlage für die Förderung sind das Bundesausbildungsfördergesetz (BAföG) und die Nebenbestimmungen des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) zur Förderung begabter Student*innen. Bewerber*innen müssen dem Grunde nach BAföG berechtigt sein.
Wir fördern:
- Vollzeitstudiengänge
- das Erststudium (Bachelor/Master/Diplom/Staatsexamen) an staatlichen/staatlich anerkannten Hochschulen
- das Erststudium (Bachelor/Master/Diplom) an staatlich/staatlich anerkannten Akademien, die Abschlüsse verleihen, die nach Landesrecht Hochschulabschlüssen gleichgestellt sind
- duale Studiengänge
- das Studium an einer Hochschule in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz
- Studierende, die über den Ersten, Zweiten oder Dritten Bildungsweg an die Hochschule gelangen
Wie lange wird gefördert?
Die Stiftung fördert nach Möglichkeit bis zum erfolgreichen Ende des Studiums. Einzige Bedingung: der Abschluss muss in der durch das BAföG festgelegten Förderungshöchstdauer abgelegt werden.
Wir fördern nicht:
- Studierende mit weniger als drei Semestern verbleibender Regelstudienzeit ab dem Beginn der Förderung (diese Regelung gilt nicht für Bachelor-Studiengänge, wenn konsekutiv der Master angestrebt wird)
- Masterstudiengänge, die kürzer als 3 Semester sind. Masterstudiengänge werden nur gefördert, wenn der vorherige Abschluss ein Bachelor ist
- Studierende, die nach mehr als 4 Semestern (mit besonderem Grund) ihr Studienfach gewechselt haben (oder während des Masters einen Wechsel vorgenommen haben)
- Personen ohne BAföG-Anspruch (dem Grunde nach)
- reine Auslandsaufenthalte bzw. Reisestipendien
- Teilzeitstudiengänge
- Masterstudiengänge außerhalb Europas (bei einer Bewerbung zum Master). Dies gilt auch, wenn direkt mit dem Masterbeginn ein Auslandssemester geplant ist.
Voraussetzung
Ein zügiges Studium im Rahmen der Regelstudienzeit wird erwartet.
Eine Bewerbung nach dem 3. Semester im Bachelor ist möglich, wenn im Anschluss ein Master angestrebt wird.
Für eine Bewerbung zum Master muss der Nachweis einer eingereichten Bachelorarbeit der Bewerbung beigefügt werden.
Eine Aufnahme zum Master erfolgt nur, wenn das Bachelorzeugnis vorliegt.
Bewerber*innen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung das Sprachniveau C1 nachweisen.
Eine BAföG-Berechtigung dem Grunde nach liegt vor, wenn
- der Studiengang BAföG berechtigt ist.
-die Bewerber*innen deutsche Staatsbürger*innen, europäische Staatsbürger*innen, Bildungsinländer*innen, anerkannte Asylbewerber*innen, Geflüchtete mit Bleibeperspektive nach BAföG § 8 sind oder über eine Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz ($ 24 Aufenthaltsgesetz) verfügen.
- die Bewerber*innen zu Beginn des Studium in der Regel das 45. Lebensjahr nicht vollendet haben.
- es sich um eine Erststudium handelt (bzw. bisher weniger als zwei BAföG-berechtigte Ausbildungen absolviert wurden) und bisher weniger als vier Semester in einem anderen Studiengang studiert (Abbruch oder Wechsel) wurde. (Für die Förderung eines Masters hat ein Wechsel im Bachelor keine Relevanz.)
Um festzustellen, ob eine BAFÖG-Berechtigung vorliegt, können folgende Seiten weiterhelfen:
Link (gute Zusammenfassung der BAföG Inhalte,
BAföG-Webseite
Deutsches Studierendenwerk
Bundesausbildungsfördergesetz BAföG
Allgemeiner Studierendenausschuss der Hochschule / Universität
Literaturhinweis: Deutsches Studentenwerk (Hrsg.) (2022). Bundesausbildungsfördergesetz mit Erläuterungen. 28. Auflage. Reguvis Fachmedien.
Im Zweifelsfall lohnt es sich, einen BAföG-Antrag zu stellen und sich mit dem Bescheid auf ein Stipendium zu bewerben.
Kontakt
Fragen zur Bewerbung beantworten wir gern: Mails an bewerbung[at]boeckler.de.
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