
Foto: H.S.
29.01.2026 - von Clara Fritsch
Elf Jahre lang hat der österreichische Datenschützer Max Schrems prozessiert, im Endeffekt gab der OGH ihm im Dezember 2025 recht: Der Konzern Meta ist dazu verpflichtet, Schrems alle über ihn gespeicherten persönlichen Daten als Kopie zur Verfügung zu stellen, und Infos über Zwecke der Verarbeitung, Quellen und Empfänger preiszugeben. Ein Erfolg, der nun allen User:innen von Facebook, Instagram und Co. zugutekommen kann.
Unsere Aktivitäten im Netz, Suchanfragen, Einkäufe oder am häufigsten besuchten Websites: Sie geben mehr über uns preis, als vielen bewusst und lieb ist. Meta etwa sammelt Daten über Nutzer:innen auch, wenn diese sich im Web außerhalb von Social Media bewegen. Was mit den Datenmassen passiert, legt der Konzern nicht offen. Und um sich gegen die digitale Massenüberwachung zu wehren, braucht es Gerichtsurteile wie das im Fall von Schrems und seiner Datenschutzorganisation noyb.
Ein Hoch auf den Datenschutz!
In diesem Sinn war auch der gestrige 28. Jänner ein Tag zum Feiern. An diesem Datum wird jährlich der Europäische Datenschutztag begangen. Regelungen wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bilden nicht nur die Basis für Klagen gegen multinationale Konzerne. Sie schützen Arbeitnehmer:innen auch davor, dass Arbeitgeber sensible Informationen über sie sammeln, etwa über die Religionszugehörigkeit, Gewerkschaftsmitgliedschaft oder sexuelle Orientierung.
Datenschutz ist ein Grundrecht – und gerade deswegen aktuell umkämpft. Er droht durch ein Gesetzespaket – den „digitalen Omnibus“ –, eingeschränkt zu werden. Die EU-Kommission argumentiert mit „Vereinfachung“ der Gesetzeslage und mit vermeintlichem Bürokratieabbau, doch für Expert:innen riecht das eindeutig nach Grundrechtsbeschneidung. Klar ist: Das Recht auf Datenschutz und Privatsphäre muss aktiv eingefordert werden, um nicht der Kettensäge zum Opfer zu fallen.
Wie sich der geplante Omnibus auf die Datenschutzrechte von Beschäftigten auswirken würde, hat sich Clara Fritsch von der Gewerkschaft GPA näher angesehen. In diesem Beitrag auf dem A&W-Blog vom 20. Januar 2026 beschreibt sie, was Arbeitnehmer:innen jetzt wissen müssen:
Beschäftigtendatenschutz – da fährt der Autobus drüber
Es liegt ein Gesetzesvorhaben der EU-Kommission vor, das mehrere bestehende Gesetze aus dem digitalen Feld mit einem Schlag vereinfachen soll: der „digitale Omnibus“. Damit ist nicht das Fahrzeug gemeint, sondern der lateinische Ausdruck „für alle“; und damit werden derzeit gut ausgebaute Rechte reduziert. Was das für den Beschäftigtendatenschutz bedeutet:
Wo „Vereinfachung“ draufsteht, ist oft eine Schwächung von Arbeitnehmer:innen-Rechten drin
Das 163 Seiten umfassende Dokument wurde am 19.11.2025 der Öffentlichkeit vorgestellt und birgt Änderungsvorhaben zur DSGVO und anderen Verordnungen rund um Datenverarbeitung, Privatsphäre und Digitalisierung (z. B. Data Act, Artificial Intelligence Act). In den Worten der Kommissionspräsidentin von der Leyen dient der Omnibus der Wettbewerbsfähigkeit und schafft einen „innovationsfreundlichen Datenschutzrahmen“. NGOs, progressive EU-Parlamentsparteien und Gewerkschaften sehen das anders. Für Arbeitnehmer:innen und ihre Privatsphäre hält der „digitale Omnibus“ einige unangenehme Überraschungen bereit.
Derzeit dürfen besonders geschützte Daten(dazu zählen unter anderem Religion, Gesundheit, sexuelle Orientierung oder Gewerkschaftszugehörigkeit) nur unter strengen Auflagen verwendet werden. Diese Hürden sollen fallen und nur mehr gelten, wenn Daten „direkt offengelegt“ wurden. Das könnte zu dem Szenario führen, dass der Gesundheitszustand einer Arbeitnehmerin zwar geschützt ist, wenn sie selbst direkt ihre Erkrankung offenlegt. Nicht geschützt wäre es zukünftig, wenn der Arbeitgeber etwa aus Geolocation-Daten wie dem Standort eines Spitals, Krankenständen und Internet-Suchbegriffen der Arbeitnehmerin indirekt darauf schließt, dass sie eine Krebserkrankung hat.
Anderes Szenario: Sollte eine Arbeitgeberin über verschiedene Indizien darauf schließen, dass ein Kollege Gewerkschaftsmitglied ist, etwa weil er sich oft im Betriebsratsbüro oder auf einschlägigen Demonstrationen aufhält und sich auf Social Media „wie andere Gewerkschaftsmitglieder“ äußert, dann wäre diese Information nicht mehr besonders schützenswert.
Beim digitalen Omnibus der EU-Kommission geraten besonders geschützte Daten unter die Räder
Als „Erleichterung“ ist auch geplant, dass die Auskunftspflichtgegenüber Betroffenen nur mehr dann besteht, wenn eine Information „zum Zweck des Datenschutzes“ verwendet wird. Arbeitnehmer:innen, die aus anderen Gründen Bescheid wissen möchten, an wen die eigenen Daten übermittelt wurden, würden dann – gemäß dem Fahrplan des digitalen Omnibusses – keine Auskunft erhalten. In der Praxis ist es aufgrund des Machtungleichgewichts im Arbeitsverhältnis, insbesondere in Betrieben ohne Betriebsrat, schwer möglich, als einfache:r Beschäftigte:r Auskunft zu erhalten (z. B. über Videoaufzeichnungen oder die Arbeitszeiterfassung), aber Beschäftigte können sich auf ihr Auskunftsrecht aus der DSGVO berufen.
Arbeitgeber:innen müssten Beschäftigte nicht mehr zu Künstlicher Intelligenz schulen
Der AI Act enthält derzeit in Artikel 4 eine Verpflichtungfür Anbieter:innen und Betreiber:innen von KI zu Schulungen. Diese Verpflichtung soll nun an staatliche Stellen und die Kommission übergehen. Wenn der Omnibus diese Verschiebung im Gepäck hat, wären wohl automatisch vorwiegend solche KI-Anwendungen Gegenstand der Schulung, die generellen Zwecken dienen (sogenannte „General Purpose AI“), und Arbeitgeber:innen somit nicht mehr dafür zuständig, ihre betriebsspezifischen KI-Anwendungen vor Ort zu erläutern. Arbeitnehmer:innen würden somit im Unklaren gelassen, könnten nicht nachfragen, welche konkreten Auswirkungen KI auf sie und ihre Arbeit hätte. ...
weiterlesen bei Clara Fritsch für Arbeit & Wirtschaft unter: Link
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