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Continentale: Doppelte Lebensversicherung nur bis 70

21.11.2006 - von Hanne Schweitzer

Herr X. hat eine Lebensversicherung mit Unfallzusatzversicherung abgeschlossen. Bei Tod durch Unfall wird der doppelte Lebensversicherungsbeitrag fällig. Allerdings gilt das nur, bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres des Vesicherungsnehmers.

Herr X erhielt nun ein Schreiben von der Continentale. Er soll sich entscheiden: Wenn er nach Vollendung seines 70. Lebensjahrs den Beitrag in voller Höhe weiterzahlt, gilt der Unfallversicherungsschutz bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres. Allerdings nur bei solchen Unfällen, die ihn in Öffentlichen Verkehrsmitteln ereilen. Also nicht, wenn er selbst Auto fährt, oder von einem Auto angefahren wird, von der Leiter fällt oder von einer Dachlawine getroffen wird.

Eine Information darüber, um wieviel sich sein Beitrag reduziert, wenn er das Angebot zur Vertragsverländerung ablehnt, ist im Schreiben nicht erhalten.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2899
Quelle: Name und Adresse sind der Redaktion bekannt

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