Diskriminierung melden
Suchen:

Chatkontrolle STOPPEN! ePrivacy-Lücke schließen

Foto: H.S.

05.02.2026 - von Chat-Kontrolle EU

Das Scannen privater Kommunikation ist ein massiver Eingriff in das Grundrecht auf Privatsphäre. Das gilt auch, wenn Unternehmen eine Chatkontrolle auf freiwilliger Basis machen. Der Europäische Datenschutzbeauftragte hat bereits zwei Mal davor gewarnt, dass diese ePrivacy-Ausnahmeregelung unverhältnismäßig in das Recht auf Privatsphäre eingreift, nämlich in Stellungnahme 7/2020 und Stellungnahme 8/2024.


Der rechtliche Schutz von Privatsphäre in der Online-Kommunikation hat mit der ePrivacy-Ausnahmeregelung ein Schlupfloch, welches Unternehmen freiwillig das Scannen privater Kommunikation erlaubt. Ein neuer Bericht belegt, dass US-Unternehmen das in riesigem Ausmaß für die „Chatkontrolle 1.0“ nutzen. Anstatt dieses Schlupfloch zu schließen, will die EU-Kommission die entsprechende Regelung jetzt um zwei Jahre verlängern.

Die ePrivacy-Ausnahmeregelung sollte aber nur für einen kurzen Zeitraum gelten, um Verhandlungen zu ermöglichen. Stattdessen gilt sie jetzt jetzt schon seit mehreren Jahren und wird von US-Unternehmen genutzt um massenhaft private Kommunikation zu scannen. Die Regelung jetzt noch mal um zwei Jahre zu verlängern, würde aus einer Ausnahmeregelung einen ständigen Ausnahmezustand machen.

Sowohl die Europäische Kommission, als auch EU-Abgeordnete haben in der Vergangenheit erklärt, dass die Regelung nicht noch einmal verlängert wird. Die Europäische Kommission selbst hat am 3. Mai 2023 erklärt, dass eine Verlängerung der Ausnahmeregelung im Blick auf das Prinzip der Verhältnismäßigkeit sorgfältig geprüft werden müsste. Das ist hier aber nicht der Fall.

Diese Ausnahmeregelung, so wie von der EU-Kommission vorgeschlagen, zu verlängern, würde der Position des Europäischen Parlaments widersprechen. Am 14. November 2023 hat das Europäische Parlament im Kontext der „Chatkontrolle 2.0“ eine Absage an das anlasslose und massenhafte Scannen privater Kommunikation beschlossen. Diese Position wurde im Ausschuss fraktionsübergreifend beschlossen.

Ablauf:

An der Gesetzgebung sind drei Institutionen beteiligt: Europäische Kommission, Rat der EU (Regierungen der Mitgliedsstaaten) und EU-Parlament. Die EU-Kommission hat den Vorschlag COM(2025)797 am 19.12.2025 veröffentlicht. Die Regierungen im Rat der EU möchten dem zustimmen. Jetzt berät das Europäische Parlament. Die bisherige Regelung läuft im April aus, weswegen im Februar 2026 Beratungen im Eiltempo zu erwarten sind.

Zuständigkeiten:

Im Europäischen Parlament ist der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) zuständig. Das parlamentarische Verfahren wird von der Berichterstatterin Birgit Sippel (S&D) koordiniert, welche sich in der Vergangenheit sehr kritisch zur Chatkontrolle 1.0 geäußert hat. Wir sehen hier also eine gute Chance, die Verlängerung zu verhindern. Bitte verhindern Sie eine Verlängerung der anlasslosen Massenüberwachung, wie sie die EU-Kommission in COM(2025)797 vorgeschlagen hat.

Der folgenden Tabelle könnt ihr die zuständigen Abgeordneten der jeweiligen Fraktionen entnehmen:
Weiterlesen unter: Chat-Kontrolle.EU unter: Link

Quelle: Chat-Kontrolle EU