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Vereinte Nationen - 03.04.2025
"... 2010 wurde mit der Resolution 65/182 der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 21. Dezember eine offene Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen zum Thema Älter werden (UN Open Ended Working Group on Ageing) eingerichtet. Sie sollte als Diskussionsforum der Mitgliedstaaten dienen, um den Menschenrechtsschutz älterer Menschen zu untersuchen und Verbesserungen zu diskutieren. Sie tagte seitdem regelmäßig, allerdings mit durchwachsener Bilanz. So drehten sich die Diskussionen hauptsächlich um die Frage, ob eine neue Konvention für die Rechte der Älteren geschaffen werden sollte oder nicht.
Im Herbst 2012 beriet der dritte Ausschuss der Generalversammlung über die Zukunft und das weitere Vorgehen der offenen Arbeitsgruppe. El Salvador reichte eine Resolution ein, in der die Ausarbeitung eines rechtlich verbindlichen Vertrags für ältere Menschen gefordert wurde. Diese Resolution wurde verabschiedet. Allerdings nur mit geringer Unterstützung: 53 Staaten stimmten dafür, Kanada, Somalia, USA dagegen. 109 Staaten, darunter die Schweiz und die Mitgliedstaaten der EU, enthielten sich. Damit war die Arbeitsgruppe mandatiert, Vorschläge für ein rechtlich verbindliches Instrument zu sammeln und einen Vorschlag für einen Vertrag zu erarbeiten. ..." Zeitsprung.
..." Bei ihrer Sitzung am 23. Mai 2024 hat die open ended working group on ageing (OEWGA) 14 Bereiche für potentielle Lücken im internationalen Menschenrechtsschutz älterer Menschen identifiziert und elf Handlungsoptionen, wie diesen begegnet werden kann. Die UN-Generalversammlung hat am 13. August 2024 das Mandat der OEWGA für erfüllt erklärt. ...
Der Menschenrechtsrat hat am 3. April 2025 die Einsetzung einer intergouvernementalen Arbeitsgruppe beschlossen, die einen Entwurf für ein rechtlich bindendes Instrument zum Schutz der Menschenrechte Älterer erarbeiten soll. Dies ist der Startschuss für die Formulierung des Vertragstextes. "Es ist ermutigend, dass sich so viele Staaten in diesen schwierigen geopolitischen Zeiten auf die Erarbeitung eines rechtsverbindlichen Vertrags für die Rechte älterer Menschen verständigt haben. Das zeigt, dass der Schutz der Menschenrechte auch heute noch eine internationale Priorität ist“, sagt Claudia Mahler, Leiterin des Teams "Rechte Älterer" des Instituts.
Die Bundesregierung hat die UN-Resolution bislang nicht unterstützt. Das Institut empfiehlt ihr jedoch, die Resolution bis zum 18. April zu unterzeichnen und sich aktiv an der Erarbeitung des rechtsverbindlichen Dokuments zu beteiligen. „Die Stärkung der Rechte älterer Menschen ist Deutschland seit jeher ein Anliegen. Dies kann die Bundesregierung nun auch auf UN-Ebene konkret unter Beweis stellen“, so Mahler weiter. "
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