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Internationale Arbeitsgruppe soll Vertrag mit den Rechten älterer Menschen erarbeiten

Foto: H.S.

Vereinte Nationen - 03.04.2025

"... 2010 wurde mit der Resolution 65/182 der General­versammlung der Vereinten Nationen am 21. Dezember eine offene Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen zum Thema Älter werden (UN Open Ended Working Group on Ageing) eingerichtet. Sie sollte als Diskussions­forum der Mitgliedstaaten dienen, um den Menschen­rechts­schutz älterer Menschen zu unter­suchen und Verbes­serungen zu diskutieren. Sie tagte seitdem regel­mäßig, aller­dings mit durch­wachsener Bilanz. So drehten sich die Diskussionen haupt­sächlich um die Frage, ob eine neue Konvention für die Rechte der Älteren geschaffen werden sollte oder nicht.

Im Herbst 2012 beriet der dritte Ausschuss der General­versammlung über die Zukunft und das weitere Vorgehen der offenen Arbeits­gruppe. El Salvador reichte eine Resolution ein, in der die Aus­arbeitung eines rechtlich verbindlichen Vertrags für ältere Menschen gefordert wurde. Diese Resolution wurde verabschiedet. Aller­dings nur mit geringer Unter­stützung: 53 Staaten stimmten dafür, Kanada, Somalia, USA dagegen. 109 Staaten, darunter die Schweiz und die Mitglied­staaten der EU, enthielten sich. Damit war die Arbeits­gruppe mandatiert, Vor­schläge für ein recht­lich verbindliches Instrument zu sammeln und einen Vorschlag für einen Vertrag zu erarbeiten. ..." Zeitsprung.

..." Bei ihrer Sitzung am 23. Mai 2024 hat die open ended working group on ageing (OEWGA) 14 Bereiche für potentielle Lücken im internationalen Menschenrechtsschutz älterer Menschen identifiziert und elf Handlungsoptionen, wie diesen begegnet werden kann. Die UN-Generalversammlung hat am 13. August 2024 das Mandat der OEWGA für erfüllt erklärt. ...
Der Menschenrechtsrat hat am 3. April 2025 die Einsetzung einer intergouvernementalen Arbeitsgruppe beschlossen, die einen Entwurf für ein rechtlich bindendes Instrument zum Schutz der Menschenrechte Älterer erarbeiten soll. Dies ist der Startschuss für die Formulierung des Vertragstextes. "Es ist ermutigend, dass sich so viele Staaten in diesen schwierigen geopolitischen Zeiten auf die Erarbeitung eines rechtsverbindlichen Vertrags für die Rechte älterer Menschen verständigt haben. Das zeigt, dass der Schutz der Menschenrechte auch heute noch eine internationale Priorität ist“, sagt Claudia Mahler, Leiterin des Teams "Rechte Älterer" des Instituts.

Die Bundesregierung hat die UN-Resolution bislang nicht unterstützt. Das Institut empfiehlt ihr jedoch, die Resolution bis zum 18. April zu unterzeichnen und sich aktiv an der Erarbeitung des rechtsverbindlichen Dokuments zu beteiligen. „Die Stärkung der Rechte älterer Menschen ist Deutschland seit jeher ein Anliegen. Dies kann die Bundesregierung nun auch auf UN-Ebene konkret unter Beweis stellen“, so Mahler weiter. "

Quelle: PMen Institut für Menschenrechte