11.03.2026 - von Rechtsanwalt Wolfgang Maurer, Volker Rudolph,sowie der Bundes- und Landesverband Baden-Württemberg der „Partei der Rentner“
Am 24. Februar 2026 ist beim Bundesverfassungsgericht ein verfassungsrechtlicher Antrag eingegangen, der eine Grundsatzfrage auf die Agenda setzt, die viele Beitragszahler seit Jahren umtreibt: Werden Gelder aus der gesetzlichen Rentenversicherung für Aufgaben eingesetzt, die eigentlich aus Steuern zu bezahlen wären?
Der Antrag knüpft an die bekannte Debatte über sogenannte „versicherungsfremde Leistungen“ an. Gemeint sind rentennahe Sozialleistungen und politische Ausgleichsentscheidungen, die nicht unmittelbar auf individuellen Beitragszahlungen beruhen, sondern gesellschaftliche Aufgaben abbilden: Mütterrente, Rentenüberleitung Ost, beitragsfreie Zeiten sowie Kriegsfolgelasten.
Wenn solche Posten nicht vollständig aus Steuermitteln gezahlt werden, zahlen die Renten-Beitragszahlenden doppelt. Erst über die Beiträge und dann über ein Rentensystem, das dadurch finanziell unter Druck gerät. Genau hier setzt der Antrag an: Er will eine konsequentere Trennung zwischen Beitragssystem und Steuerstaat durchsetzen.
Quelle: gegen-hartz
Antragsteller sind unter anderem Volker Rudolph, Rechtsanwalt Wolfgang Maurer sowie der Bundes- und Landesverband Baden-Württemberg der „Partei der Rentner“. Gegner ist die Bundesregierung, vertreten über das Bundeskanzleramt.
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