11.03.2026
Die gesetzlichen Krankenkassen haben im Jahr 2025 einen Überschuss in Höhe von 3,5 Milliarden Euro erzielt. Trotzdem gelang es ihnen nicht, die gesetzlich vorgeschriebene Mindestreserve aufzubauen. Grund sind die weiterhin stark steigenden Ausgaben. Entsprechende Reformen der Politik, um diese Spirale zu durchbrechen, sind 2025 erneut ausgeblieben.
Die Ausgaben der insgesamt 93 gesetzlichen Krankenkassen stiegen nach den vorläufigen Rechnungsergebnissen des Jahres 2025 um rund 7,8 Prozent auf 352,4 Milliarden Euro und damit deutlich stärker als die Beitragseinnahmen in Höhe von 355,9 Milliarden Euro mit rund 5,3 Prozent.
Das hat zu einem hohen Druck auf die Beitragssätze der Kassen geführt, die zum Jahresbeginn sowie unterjährig teils mehrfach angehoben werden mussten. Mit 2,94 Prozent zum Jahresende überstiegen sie die Festlegung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) in Höhe von 2,5 Prozent (vgl. "Links zum Thema") deutlich.
Die Summe der Lohnnebenkosten für die Sozialversicherung stieg dadurch zum Jahresende auf knapp 43 Prozent. Beschäftigungen in Deutschland werden somit immer hochpreisiger und für die Wirtschaft unattraktiver. Trotz des hierdurch drohenden weiteren Wegfalls von Beitragseinnahmen blieben politische Reformen in 2025 erneut aus. Und der Trend setzt sich fort: Der von den Kassen zum 01.01.2026 erhobene Zusatzbeitragssatz liegt mit 3,13 Prozent im Mittel erneut deutlich oberhalb des vom BMG für 2026 festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 2,9 Prozent.
Wirtschaft sieht ernsthafte Gefahr durch Untätigkeit der Politik
In einer gemeinsamen Erklärung vom 06.03.2026 fordern zahlreiche deutsche Wirtschaftverbände die Bundesregierung zu zeitnahen Reformen auf. Die Standortbedingungen in Deutschland hätten sich "erheblich verschlechtert". Angesichts des "rasant und ungebremst" steigenden Gesamtsozialversicherungsbeitrags müsse sichergestellt werden, dass die Sozialversicherung leistungsfähig und finanzierbar bleibe und Arbeitgeber und Beschäftigte nicht immer weiter belastet würden.
"Versicherungsfremde Leistungen", so die Verbände ausdrücklich, sollten dabei komplett aus Steuermitteln finanziert werden. Trotz entsprechender Vereinbarungen im Koalitionsvertrag, zahlreichen Aufrufen von Leistungserbringern, Gewerkschaften, Verbraucherverbänden und Sozialverbänden sowie Milliardenklagen der Krankenkassen, hat sich die Bundesregierung hierzu bislang jedoch nicht bewegt (vgl. "Links zum Thema").
Unterzeichnet haben die Erklärung unter anderem der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).
GKV-Überschuss reicht nicht für Mindestrücklage
Das vermeintlich positive und mit hohen Beitragssätzen erkaufte Ergebnis der Krankenkassen reicht jedoch nicht aus. Die Finanzreserven der Krankenkassen sind zum 3. Quartal 2025 (5,4 Milliarden Euro) sogar leicht gesunken und betrugen zum Ende des Jahres 2025 nur noch rund 5,1 Milliarden Euro. Dies entspricht 0,18 Monatsausgaben und liegt damit weiter unterhalb der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve in Höhe von 0,2 Monatsausgaben.
Das Problem der zu geringen Rücklagen begleitet die Kassen schon seit Jahren und ist politisch bedingt. Mit einst hohen Rücklagen (2018: 21 Milliarden Euro) wurden Begehrlichkeiten der Politik geweckt. Mit dem Slogan "die Krankenkassen sind keine Sparkassen" zog der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) durch die Medienlandschaft und nutzte das Geld der Beitragszahler für teure Reformen zu Gunsten der Leistungserbringer.
Drei Jahre später waren die Rücklagen bereits auf 11 Milliarden Euro gesunken. Fortgesetzt wurde diese Politik von Karl Lauterbach (SPD) ab 2021. Beiden Ministern war es hierdurch möglich, teure Pläne zu Lasten der Beitragszahler umzusetzen, ohne dass die Ausgaben hierfür an einem entsprechend höheren Beitragssatz ablesbar waren oder von strukturellen Reformen begleitet wurden.
Der Preis war das Ausbluten der Krankenkassen bis zu einem Tiefpunkt der Rücklagen (nach der Amtszeit beider Minister) Anfang 2025 mit 3,6 Milliarden Euro bzw. 0,1 Monatsausgaben. Mehr Infos hierzu unter "Links zum Thema".
Ergebnis des Gesundheitsfonds
Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 15.01.2026 über eine Liquiditätsreserve von rund 7,1 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete im vorläufigen Rechnungsergebnis 2025 ein Defizit von 0,6 Milliarden Euro.
Entwicklungen bei den Ausgaben
Die Krankenkassen verzeichneten 2025 einen Anstieg der Leistungsausgaben und Verwaltungskosten um 7,8 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen dabei um 7,9 Prozent (24,6 Milliarden Euro), die Verwaltungskosten um 4,7 Prozent (602 Millionen Euro). Details zu wichtigen Ausgabebereichen:
Stationäre Behandlung
Die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen sind 2025 um 9,6 Prozent bzw. 9,7 Milliarden Euro gestiegen und stellen damit den maßgeblichen Treiber der hohen Ausgabendynamik dar. Ursächlich seien laut BMG vor allem hohe Vergütungssteigerungen sowie die Refinanzierung bisher nicht abgebildeter Tarifkostensteigerungen aus dem Jahr 2024. Zudem tragen die stark steigenden Aufwendungen für psychiatrische Behandlungen (+11,7 Prozent bzw. 1,2 Milliarden Euro) und die per Selbstkostendeckungsprinzip finanzierten Pflegepersonalkosten (+12,0 Prozent bzw. 2,7 Milliarden Euro) zum starken Ausgabenanstieg bei.
Arzneimittel
Die Aufwendungen für die Versorgung mit Arzneimitteln stiegen um 5,9 Prozent bzw. 3,2 Milliarden Euro. Innerhalb der Arzneimittel verzeichnen die Aufwendungen für Arzneimittel im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung deutlich überdurchschnittliche Zuwächse (+27,1 Prozent bzw. 858 Millionen Euro).
Ambulante Behandlung
Die Ausgaben für ambulant-ärztliche Behandlungen stiegen 2025 um 7,6 Prozent bzw. 3,8 Milliarden Euro. Neben dem Anstieg des bundeseinheitlichen Orientierungspunktwertes um 3,85 Prozent tragen die steigenden Ausgaben für das ambulante Operieren (+15,7 Prozent bzw. 417 Millionen Euro) zur Steigerung bei. Ursache sind vor allem die 2024 eingeführten Eingriffe mit spezieller sektorengleicher Vergütung (Hybrid-DRGs), die u.a. zu einer Ambulantisierung bisher häufig stationär durchgeführter Behandlungen führen. Auch die Aufwendungen für die ambulante spezialfachärztliche Behandlung (+16,3 Prozent bzw. 98 Millionen Euro), Behandlungen in Hochschulambulanzen (+8,9 Prozent bzw. 128 Millionen Euro) und die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (+15,2 Prozent bzw. 134 Millionen Euro) zeigten ein deutlich überdurchschnittliches Wachstum.
Prävention, Rehabilitation, Heilmittel
Die Ausgaben für Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen entwickelten sich mit einer Steigerung von 10,0 Prozent bzw. 468 Millionen Euro ungebrochen dynamisch. Die Aufwendungen für Behandlungen durch Heilmittelerbringer stiegen 2025 um 10,4 Prozent bzw. 1,4 Milliarden Euro. Dynamisch wirkt sich in 2025 dabei die Entwicklung der Aufwendungen für Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung der Heilmittelerbringer (sog. "Blankoverordnung") aus, für die 2025 Aufwendungen von 557 Millionen Euro in der Physiotherapie und 439 Millionen Euro in der Ergotherapie verzeichnet wurden.
Fahrkosten
Auch die Aufwendungen für Fahrkosten verzeichnen mit 8,9 Prozent (852 Millionen Euro) eine hohe Wachstumsrate. Innerhalb des Bereichs weisen vor allem die Aufwendungen für Fahrten mit Rettungswagen (10,0 Prozent bzw. 462 Millionen Euro) sowie die Aufwendungen für Flugrettungen (19,2 Prozent bzw. 56 Millionen Euro) hohe Wachstumsraten auf.
Verwaltungskosten
Die Verwaltungskosten der Krankenkassen entwickeln sich sowohl im Teilbereich der sächlichen Verwaltungskosten (4,4 Prozent bzw. 228 Millionen Euro) als auch der persönlichen Verwaltungskosten (6,0 Prozent bzw. 644 Millionen Euro) wesentlich moderater als die Leistungsausgaben. Das Wachstum der Nettoverwaltungskosten (inkl. Verwaltungskostenerstattungen) von 4,7 Prozent ist somit deutlich geringer als das Wachstum der Leistungsausgaben.
Die endgültigen Finanzergebnisse der Krankenkassen für das Gesamtjahr 2025 werden ebenso wie die Daten des 1. Quartals 2026 Mitte Juni 2026 vorliegen.
Links zum Thema
Details zu den aktuellen Finanzergebnissen der GKV (extern, PDF, 314 KB) Link
Rücklagen: Spahn und Lauterbach haben Kassen ausbluten lassen Link
Noch höhere Beiträge: SPD für Kassenbeiträge auf Kapitalerträge und Mieten Link
Entschließung des Bundesrates / Versicherungsfremde Leistungen sollen aus Steuermitteln finanziert werden Link
IGES-Institut / DAK: 2027 droht 12 Milliarden-Lücke in der GKV Link
Versicherungsfremde Leistungen / Klagewelle rollt an: Krankenkassen verklagen den Bund auf 10 Milliarden Euro Link
Studie: Versicherungsfremde Leistungen erreichen 60 Milliarden Euro Link
Questions & Answers Versicherungsfremde Leistungen
Was sind versicherungsfremde Leistungen in der Krankenversicherung?
Versicherungsfremde Leistungen im Kontext der Krankenversicherung sind medizinische und nicht medizinische Sach- und Geldleistungen, die entweder keinen direkten oder indirekten Bezug zu einem (potenziellen) Krankheitsfall aufweisen. Sie entfalten ihre Wirkung auch außerhalb der beitragspflichtigen Mitglieder- oder der Versichertengemeinschaft und/oder durch von der Sozialversicherung übernommenen Aufgaben der staatlichen Daseinsvorsorge.
Woran erkennt man versicherungsfremde Leistungen in der Krankenversicherung?
Das WIG2 hat hierzu drei Prüfkriterien entwickelt. Es handelt sich um eine versicherungsfremde Leistung, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft:
1. Verletzung des Versicherungscharakters
Eine Versicherungsleistung dient der Absicherung eines spezifischen Schadensfalles.
Leistungen, die nur das Risiko eines Schadensfalles beeinflussen bzw. erst gar nicht
eintreten lassen, wie beispielsweise in der Primärprävention, gehören nicht zum Kernbereich der Versicherungsleistung.
2. Verletzung des Versicherungs- und Äquivalenzprinzips
Das Versicherungsprinzip wird als kollektive Risikoabsicherung des Einzelnen gegen Schadenfälle im Austausch mit versichertenindividuellen finanziellen Beiträgen verstanden. Versicherungsfremde Leistungen wirken dabei oft über die Gemeinschaft der versicherten Mitglieder hinaus. Das Äquivalenzprinzip fordert darüber hinaus, dass die erbrachten Leistungen in einem angemessenen Verhältnis zu den eingezahlten Beiträgen stehen müssen. Das Äquivalenzprinzip bezieht sich dabei ausdrücklich nicht auf individuelle erhaltene Leistungen und Beiträge, sondern auf das kollektive Leistungs- und Beitragsgeschehen.
3. Aufgabe der staatlichen Daseinsvorsorge
Versicherungsfremde Leistungen umfassen auch Aufgaben, die typischerweise von der staatlichen Daseinsvorsorge übernommen werden sollten. Beispiele für Aufgaben der staatlichen Daseinsvorsorge: Öffentliche Gesundheits- und Aufklärungsmaßnahmen oder infrastrukturelle Investitionen für die Modernisierung von Gesundheitseinrichtungen.
Seit wann gibt es versicherungsfremde Leistungen in der Gesetzlichen
Krankenversicherung?
Versicherungsfremde Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland gibt es seit der Einführung der deutschen Sozialversicherung, also seit dem späten 19. Jahrhundert. Damals wurden einige Leistungen integriert, die nicht rein versicherungsbasiert waren, sondern auf soziale Fürsorge abzielten. Diese versicherungsfremden Leistungen haben sich im Laufe der Zeit erweitert und verändert. Die
heute vom Ausgabenvolumen mit 33 Milliarden Euro größte versicherungsfremde Leistung ist die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen. Sie wurde 1955 eingeführt
und steht nicht zur Disposition.
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Gesundheit:
03.02.2026: Entschließung des Bundesrats: Versicherungsfremde Leistungen sollen aus Steuermitteln finanziert werden
13.01.2026: Wie widerspricht man der elektronischen Gesundheitsakte ?
13.01.2026: Verbindliche Vorgaben für gute Pflege nötig
Alle Artikel zum Thema
Gesundheit