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AGG-Reform nicht ausreichend

21.04.2026 - von Queer.de

Schwacher Referentenentwurf!
Die Anti­diskriminierungs­stelle des Bundes (ADS) ist eine nach dem AGG gegründete unabhängige Anlaufstelle, die Menschen unterstützt, die von Diskriminierung betroffen sind (Bild: IMAGO / Dreamstime)

Die Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti) hat einen Referentenentwurf (PDF) zur Reform des Allgemeinen Gleich­behandlungs­gesetzes (AGG) kritisiert. Demnach ist der Entwurf sehr schwammig formuliert, was dazu führen könne, dass geschlechtliche Minderheiten nicht ausreichend geschützt werden.

So werde geschlechtliche Identität unter dem Merkmal "sexuelle Identität" eingeordnet. Diese Zuordnung habe bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 1996 widersprochen – und "zu einem langwierigen Prozess zur Klarstellung bis zum Bundesarbeits­gericht" geführt. Auch an anderen Stellen wird geschlechtliche Identität nicht ausdrücklich erwähnt. Damit bestehe "eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass dies Benachteiligungen entstehen lässt". Das betreffe auch nichtbinäre Menschen, die im Gesetzentwurf gar nicht erwähnt werden.

Das AGG war vor 20 Jahren beschlossen worden (queer.de berichtete). Immer wieder gab es Kritik, dass es im europäischen Vergleich recht schwach sei und wichtige Punkte – etwa das Verbandsklagerecht – außen vor lasse.

Auch der Reformentwurf wird diese Defizite nicht beheben: Der "Verfassungsblog" sprach in einer Einordnung etwa von "minimalinvasiven Änderungen an dem Gesetz" und kommentierte: "Man hätte dem AGG zu seinem runden Geburtstag schon eine etwas größere Torte backen können."

Ferda Ataman, die Unabhängige Bundesbeauftragte für Anti­diskriminierung, hatte bereits wiederholt kritisiert, dass Deutschland "eines der schwächsten Anti­diskriminierungs­gesetze in Europa" habe (queer.de berichtete). (dk)

Quelle: https://www.queer.de/detail.php?article_id=57679