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Foto: H.S.
24.04.2026
Am 22.04.2026 hat die derzeitig schwarz-rote Bundesregierung eine dreimonatige Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen als Gesetzentwurf auf den Weg gebrachtDer Deutschlandfunk berichtete gestern dazu und in dem Beitrag heißt es:
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„Der wohl größte Unterschied zu der früheren und seit einigen Jahren ausgesetzten Vorratsdatenspeicherung ist, dass nun statt umfangreicher Verkehrs- und Standortdaten nur noch IP-Adressen gespeichert werden müssen. (…)“
Die aktuelle Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagt dazu (Audio):
„Es ist eine minimalinvasive Lösung …“
Das ist nun selbstverständlich grober Unsinn. Denn wer als Gesetzgeber den Auftrag erteilt, von allen Menschen in Deutschland ohne irgendeinen konkreten Grund ein viertel Jahr lang mittelbar lang zu speichern, wann und wo und wie er sich im Internet betätigt hat, der handelt alles andere als „minimalinvasiv“. Selbst das verachtete Quick-Freeze-Verfahren als minimalinvasiv zu bewerten fiele schwer, doch selbst davon will die Bundesregierung nichts wissen.
Frau Hubig dann weiter (Audio):
„Alle Expertinnen und Experten sind sich einig, eine solche dreimonatige Speicherung kann bei der Verfolgung von Internetkriminalität den entscheidenden Unterschied machen.“
Ebenso könnte man auch sagen:
„Alle Expertinnen und Experten sind sich einig, jedes Ausfüllen eines Lottoscheines kann bei der Chance, einen Lottogewinn zu erzielen den entscheidenden Unterschied machen.“
In beiden Varianten des Satzes wird nicht klar, dass man für die Chance auf „den entscheidenden Unterschied“ etwas bezahlen muss. Es wird auch nicht erklärt, wie groß diese Chance ist. Verschwiegen wird weiterhin, was oder wie viel man für diese Chance bezahlen muss und dementsprechend wird erst recht keine Abwägung von Einsatz zu Chance vorgenommen. ...
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