
Foto: H.S.
18.05.2026 - von Kurt Lindinger
An das Bundespraesidialamt @bpra.bund.de
Betreff: Mahnungen an das Volk aus diversen Ansprachen[/b]
Gesendet: Freitag, 15. Mai 2026 11:47
Sehr geehrter H. Bundespräsident Steinmeier.
Ihre mahnenden Worte aus Ihren Ansprachen zum 09. November, zum Geburtstag des Grundgesetzes, sowie anlässlich des Katholikentages in Würzburg, veranlassen mich in Anbetracht der in unserem Staat herrschende Realität zu der Frage, „an wen wären diese Mahnungen besser gerichtet“.
Ihre Aussagen, das Grundgesetz garantiert Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, sowie die Gleichheit aller Menschen, finden schon seit geraumer Zeit keine Beachtung mehr, denn eher Willkür herrscht zum Teil bei den verantwortlichen Regierungen.
Sie fordern auf einzugreifen, wenn die Grundwerte unserer Demokratie in Frage gestellt werden.
Seit 22 Jahren wird ohne gesetzliche Grundlage entgegen Artikel 20 (3), 97 (1) GG, die aus bereits verbeitragten Beiträgen aus dem Nettogehalt finanzierten privaten Vorsorgen von über 6 Millionen Arbeitnehmern/Rentnern, ein zweites Mal der volle Beitragssatz gefordert, wodurch diese um 20% Ihrer privaten Vorsorge betrogen wurden. Privatversicherte bleiben aber verschont! Gelten für die andere gesetzliche Grundlagen?
Zahlreiche Schreiben wie z. B. meine 12 Schreiben an die fünf höchsten im Amt befindlichen Personen in unserem Staat, blieben ohne eine Antwort.
Sie sprechen die Neutralität von Beamten an, die sich zu den Werten unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und für sie eintreten.
Die Praxis zeigt ein anderes Bild. Wenn ich in der vorgenannten Angelegenheit das zuständige BMG anspreche, wird, ohne auf die gesetzliche Begründung einzugehen auf die GKV sowie das dafür zuständige BMAS verwiesen, mit dem Schluss auf weitere Schreiben nicht mehr zu antworten.
Das BMAS verweist auf das BMAS zurück, ein Versuch beim BAS scheitert wie beim BMG mit dem gleichen Ende.
Also ist diese Angelegenheit beendet, ohne eine gesetzliche Begründung zu erhalten.
Wie der Gleichheitsgrundsatz gesehen wird, zeigt die Aussage von BMF Klingbeil zu den versicherungsfremden Leistungen in der GKV, die die gesetzlich Pflichtversicherten allein tragen, „es bringt doch nichts, wenn man die Lücke von A nach B schiebt“ oder „es fehlt Geld dafür im Haushalt“!
Gleiches gilt für die versicherungsfremden Leistungen in der Rentenversicherung. Warum haben dies nur die gesetzlich Pflichtversicherten zu tragen? Es sind Aufgaben des Staates und der gesamten Steuerzahler!
Von Streitgenossen höre ich in letzter Zeit, dass Politiker nicht mehr erreichbar sind, dass z.B. plötzlich der E-Mail- Zugang gesperrt ist.
Wie verhält sich das mit Artikel 38 (1) GG mit der Unabhängigkeit der Abgeordneten des DBT? Sie sollten doch Vertreter des ganzen Volkes sein und sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden sondern nur ihrem Gewissen unterworfen!
Ihre mahnenden Worte, wir müssen aufhören, uns selbst in Ohnmacht und das Land in den Abgrund zu reden, trifft die Falschen.
Der Untergang der sogenannten „Volksparteien“ zeigt sich in den Umfragewerten, die als Grundlage dafür das Vertrauen der Bürger in die verantwortlichen Politiker bzw. Parteien darstellt!
Ich denke es wäre angemessen diese ihre mahnenden Worte besser an die verantwortlichen Politiker zu richten.
Mit freundlichem Gruß
Kurt Lindinger
85290 Geisenfeld
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