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Medizinregistergesetz soll Gesundheitsdaten der Patienten "effektiver" nutzen

Foto: H.S.

21.05.2026 - von kkdp Hervorhebungen Hanne Schweitzer

Die schwarz-rote Bundesregierung hat ein Medizinregistergesetz vorgelegt mit dem Ziel, Gesundheitsdaten effektiver zu nutzen. Die Potenziale der mehr als 350 bestehenden Medizinregister zur Unterstützung einer qualitätsgesicherten Versorgung, der Krankheitsbekämpfung oder versorgungsnahen Forschung würden derzeit nicht ausreichend ausgeschöpft, heißt es in dem Gesetzentwurf (21/5922).

Die Reform soll die Erhebung, den Austausch und die Nutzung von Medizinregisterdaten erleichtern.

Erstmals soll ein einheitlicher, übergreifender Rechtsrahmen für Medizinregister geschaffen werden, um die Vergleichbarkeit und Qualität der Register zu verbessern. Ein Medizinregisterverzeichnis dient der Transparenz und soll einen Überblick schaffen über Datenbestand, -qualität und -verfügbarkeit von Medizinregistern.

Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird (Achtung! BürokratieAUFBAU!!) ein Zentrum für Medizinregister (ZMR) eingerichtet, das Koordinierungs- und Beratungsaufgaben übernimmt und das Medizinregisterverzeichnis führt.

Medizinregister können an einem Qualifizierungsverfahren des Zentrums teilnehmen. Medizinregister, die den Qualifizierungsprozess erfolgreich durchlaufen haben, können zu von wem? festgelegten Zwecken miteinander kooperieren und Daten anlassbezogen zusammenzuführen und gemeinsam nutzen.

Qualifizierte Medizinregister können Daten per Datenfreigabe der Patienten erheben. Sind qualifizierte Medizinregister auf vollzählige Daten angewiesen, können nach einem positiven Votum einer Ethikkommission (!!!) und einer [b]Widerspruchsmöglichkeit (Opt-out) der Patienten, Daten erhoben und verarbeitet werden.

Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Daten aus einem Medizinregister für festgelegte Zwecke wie Forschung oder Qualitätssicherung unter bestimmten Voraussetzungen anonymisiert oder pseudonymisiert Dritten zur Verfügung gestellt werden können. Bei diesen "Dritten" handelt es sich um profitorientierte Unternehmen.
Ein aus der Krankenversichertennummer der Patienten gebildetes Pseudonym soll die Verknüpfung von Daten aus Medizinregistern mit Daten anderer Medizinregister und Daten weiterer Quellen erleichtern. Welche anderen Quellen sollen das sein??


KBV Vorstandsmitglied Dr. Steiner kritisiert Auswertung der ePa durch Krankenkassen

... Der Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) habe sowohl Licht als auch Schatten, sagte Steiner in einem Video-Interview. Zu den Schattenseiten gehörten in erster Linie die erweiterten Möglichkeiten der Krankenkassen, Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) auszuwerten, um die Versicherten anzusprechen. „Das sind letztendlich Screening-Maßnahmen durch die Krankenkassen ohne nachgewiesenen Nutzen. Sie führen zu einer Verunsicherung von Patientinnen und Patienten, auch zu Fehlversorgung“, kritisierte Steiner.

Wenn Daten aus der ePA künftig durch Dritte ausgewertet werden könnten, konterkariere und schädige dies das vertrauensvolle Verhältnis zwischen Patient und Arzt oder Psychotherapeut. Das schwäche im Übrigen auch die Akzeptanz der ePA auf Seiten der Versicherten, gab das KBV-Vorstandsmitglied zu bedenken.

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Quelle: kkdp